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Donald Trump hat etwas gegen die Section 230.

Foto: Evan Vucci / AP

US-Präsident Donald Trump hat im Streit um die Reglementierung von Onlinediensten wie Twitter und Facebook mit einer Blockade des Verteidigungsbudgets gedroht. Trump schrieb am Dienstagabend auf Twitter, dass er ein Veto gegen den Gesetzesentwurf einlegen werde, sollte darin nicht eine Regel aufgehoben werden, wonach die Dienste nicht für Inhalte haftbar gemacht werden können, die ihre Nutzer online stellen.

"Unser Land kann niemals sicher sein, wenn wir zulassen, dass sie bestehen bleibt", schrieb Trump. Die sogenannte "Section 230" aus einem Gesetz aus den 1990er-Jahren sei ein "Haftungsabschirmungsgeschenk" der USA an die großen Tech-Unternehmen und eine Bedrohung der nationalen Sicherheit und der Wahlen.

Ärger

Die "Section 230" ist Trump seit längerem ein Dorn im Auge. Er hatte in den vergangenen Monaten wiederholt gefordert, sie abzuschaffen. Die Regel gibt den Plattformen auch weitreichende Freiheit, gegen einzelne Beiträge vorzugehen. Trump und seine Anhänger behaupten, dass die Unternehmen des Silicon Valley konservative Ansichten auf ihren Plattformen unterdrücken. Als Twitter und Facebook beschlossen, gegen falsche und irreführende Informationen zum Coronavirus und zur US-Wahl vorzugehen, zogen sie den Zorn des Präsidenten auf sich. Zuletzt wurden zahlreiche Trump-Tweets mit haltlosen Wahlbetrugsbehauptungen mit Warnhinweisen versehen.

Trump hatte bereits im Sommer gedroht, den Verteidigungshaushalt zu blockieren. Damals ging es jedoch um die Umbenennung von Militärstützpunkten, die bis heute nach Generälen der einstigen Konföderierten benannt sind. Vertreter beider Parteien im Kongress wollen die Umbenennung über einen Zusatz zum Verteidigungshaushalt verpflichtend machen. Trump lehnt das ab.

Vorlagen

Das Gesetzespaket zum Verteidigungshaushalt (NDAA) gehört zu einer Reihe von Gesetzesvorlagen, die der Kongress noch vor Ende des Jahres verabschieden will. Um ein Veto des Präsidenten zu überstimmen, ist in beiden Parlamentskammern eine Zweidrittelmehrheit notwendig. (APA, 2.12.2020)