Vermieter können Mietrückstände aus der Zeit von April bis Juni 2020 erst ab April 2021 gerichtlich einklagen.

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Drei Monate lang, von April bis Juni 2020, konnten Wohnungsmieter in Österreich die Mietzahlungen reduzieren oder aussetzen, wenn sie wegen Corona in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Das hatte die Regierung im März beschlossen. Die nichtbezahlte Miete wurde allerdings nicht geschenkt, sondern muss nachgezahlt werden: Der Rückstand sollte inklusive vier Prozent Verzugszinsen vom Vermieter erst ab 1. Jänner 2021 gerichtlich eingefordert werden können, so sah es das 2. Covid-19-Justizbegleitgesetz vor, das am 1. April in Kraft trat.

Mietrückstand erst ab April einklagbar

Mieterschützer wandten sich aber schon vor Wochen besorgt an die Medien und warnten davor, dass es für viele Mieter unmöglich sein wird, schon ab Jänner neben den laufenden Mieten die gestundeten Mieten zurückzuzahlen. Die Regierung lenkt deshalb nun ein wenig ein und dehnt den Zeitraum, in dem Vermieter keine Rückzahlung einfordern können, bis Ende März aus.

"Die Corona-Krise trifft die Menschen in Österreich wirtschaftlich sehr schwer. Durch Einkommensverluste können Mieterinnen und Mieter unverschuldet in Verzug mit ihren Zahlungen geraten", sagte Justizministerin Alma Zadić am Mittwoch laut Aussendung. "Hier müssen wir gegensteuern. Deshalb ermöglichen wir, dass Corona-verschuldete Mietrückstände aus dem Frühjahr länger zurückgezahlt werden können." Die Änderung werde schon am Mittwoch im Justizausschuss des Parlaments eingebracht.

Kündigung wegen Corona-Mietrückstands weiter erst ab Juli 2022 möglich

Nach wie vor gilt: Die Mietzinsrückstände aus dem Frühjahr können zwar nun ab April vom Vermieter gerichtlich eingeklagt werden, das Nichtbezahlen der Miete in diesem Zeitraum kann aber weiterhin erst ab Juli 2022 dazu führen, dass ein Mieter auf Räumung der Wohnung geklagt wird.

Räumungsexekutionen aus anderen Gründen können übrigens auf Antrag der Mieter weiterhin erleichtert aufgeschoben werden, teilt Zadić mit. "Solche Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Das gibt den Mieterinnen und Mietern Zeit, eine neue Unterkunft zu finden. Räumungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt." (red, 2.12.2020)