Pflichtschulen und Kindergärten öffnen ab 7. Dezember wieder ihre Pforten.

Foto: APA/ Herbert Neubauer

Die türkis-grüne Regierung hat praktisch keinen Spielraum. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ging in den vergangenen Wochen zwar deutlich zurück, befindet sich aber nach wie vor einem bedrückend hohen Niveau. Zuletzt gab es knapp 4.000 Corona-positive Personen innerhalb von 24 Stunden. Heute, Mittwoch, haben Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sowie weitere Fachminister nach dem Ministerrat dennoch erste kleine Öffnungsschritte und Beschränkungen verkündet, die zum Teil schon ab 7. Dezember gelten sollen. Ein Überblick.

Ausgangsbeschränkungen

In der Zeit von 20 bis sechs Uhr darf man sein Zuhause weiter nur aus folgenden Gründen verlassen: Arbeit, notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, anderen Menschen helfen oder sie pflegen sowie für Bewegung an der frischen Luft. Soziale Kontakte, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind, sollen weiter vermieden werden.

Während des Tages (sechs bis 20 Uhr) ist es möglich, dass Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, sich mit einem anderen Haushalt treffen können – bis zu sechs Erwachsene und sechs Kinder.

Am 24./25./26./31. Dezember ist es möglich, dass sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte. Punschstände und Weihnachtsmärkte bleiben aber geschlossen.

Die Ausgangsbeschränkungen müssen alle zehn Tage im Hauptausschuss verlängert werden.

Kindergärten und Pflichtschulen

Pflichtschulen und Kindergärten werden am 7. Dezember ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen. Kinder ab zehn Jahren müssen eine Maske im Unterricht tragen. Noch zwei weitere Gruppen dürfen wieder zurück: Maturantinnen und Maturanten sowie Abschlussklassen.

Oberstufen und Universitäten

Sowohl für Oberstufenklassen als auch für Berufsschulklassen und Studierende gilt weiterhin Fernunterricht. Die Möglichkeit, Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler zumindest teilweise an die Schulen zu holen, formuliert Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) jetzt explizit: Das soll etwa zur Vorbereitung eines neuen Stoffgebietes oder zu Vorbereitung auf Schularbeiten genutzt werden – in Kleingruppen.

Die Schularbeiten selbst können, "wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen", von der ganzen Klasse in der Schule absolviert werden. Die Prüfungen sollen grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler ab Montag wieder möglich sein – das Bildungsressort appelliert hier an die Lehrkräfte, das Stoffgebiet "angemessen" und "bewältigbar" einzugrenzen. Außerdem soll in diesem Semester pro Fach nur eine Schularbeit durchgeführt werden.

Handel und Dienstleistungen

Handel und Dienstleistungen sind ab 7. Dezember wieder geöffnet. Dies allerdings mit Einschränkungen. Es bestehen eine Maskenpflicht und eine Beschränkung der Personenanzahl im Geschäft, konkret zehn Quadratmeter pro Kunde. Bei körpernahen Dienstleistungen dürfen keine Speisen und Getränke an Kunden verabreicht werden.

Reisebeschränkungen

Jene Länder, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 aufweisen (derzeit praktisch alle Nachbarstaaten), werden als Risikogebiet eingestuft. Wer aus einem solchen Gebiet einreisen will, muss zehn Tage in Quarantäne, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. Für Pendler wird es Ausnahmeregelungen geben.

Seilbahnen und Skitourismus

Ab 24. Dezember können Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen (in geschlossenen Räumen mit einer Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent) auch für Freizeitzwecke wieder verwendet werden. Mund-Nasen-Schutz ist auch in den Warte- und Einstiegsbereichen verpflichtend. Ab 24. Dezember dürfen auch Outdoorsportstätten, also Skipisten, wieder von Freizeitsportlern benutzt werden.

Gastronomie und Hotellerie

Wenn die Corona-Neuinfektionen entsprechend zurückgehen, sollen die Gastronomie und Hotels ab 7. Jänner 2021 wieder öffnen können. Vorläufig bleiben sie also geschlossen. Abholung ist zwischen sechs Uhr und 19 Uhr möglich, der Lieferservice bleibt ohne zeitliche Beschränkung. Kneipen, Bars und Nachtlokale bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte dürfen nicht stattfinden.

Kultur und Veranstaltungen

Ab 7. Jänner können Kultureinrichtungen und Kinos wieder öffnen unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen. Dazu wird eine Zwischenevaluierung Mitte Dezember erfolgen. Museen und Bibliotheken sind bereits kommende Woche wieder offen. Es gilt eine strikte Maskenpflicht sowie eine Besuchsbeschränkung von zehn Quadratmetern pro Besucher.

Sport und Freizeit

Alle Kontaktsportarten, wie etwa Fußball, bleiben untersagt, Indoorsportstätten sind für Hobbysportlern geschlossen. Outdoorsportstätten können ab 24. Dezember öffnen. Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios oder Hallenbäder ist untersagt. Tierparks können ab 24. Dezember outdoor wieder öffnen. Spitzensportler dürfen weiterhin ihrem Beruf nachgehen.

Pflegeheime

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Wenn dies nicht möglich ist, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Neu aufgenommene Bewohner und Besucher müssen einen negativen Covid-Test vorweisen. Pro Bewohner darf pro Woche nur ein Besucher kommen. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und Bewohner, die Unterstützung brauchen, dürfen von zwei Personen besucht werden, etwa von Eltern. Die Besucherregeln gilt nicht für die Palliativ- und Hospizbegleitung.

Kranken- und Kuranstalten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich wöchentlich testen lassen. Passiert das nicht, muss wie in den Pflegeheimen verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden. Sofern der Aufenthalt des Patienten länger als eine Woche dauern, darf dieser von einem Besucher pro Woche besucht werden. Minderjährige und jene Patienten, die Unterstützung brauchen, dürfen von zwei Personen, etwa von den Eltern, besucht werden. Von der Besucherregel ausgenommen ist etwa die Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchungen, bei und nach der Entbindung sowie die Palliativ- oder Hospizbegleitung. (Steffen Arora, Jan Michael Marchart, Karin Riss, 2.12.2020)