Auch im Lockdown light 2.0 gibt es für geschlossene Betriebe einen neuen Umsatzersatz.

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Wien – Der Lockdown wird ab 7. Dezember wieder gelockert. Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben aber bis 6. Jänner geschlossen, kündigte die Regierung am Mittwoch an. Damit wird auch der Umsatzersatz verlängert.

Die Corona-Hilfe wird sich aber nicht wie bisher auf bis zu 80 Prozent, sondern auf 50 Prozent belaufen, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Beantragt werden kann der zweite Umsatzersatz ab 16. 12. Grundlage ist weiterhin der gleiche Zeitraum des Vorjahres.

Nach über zwei Wochen Lockdown darf der Handel am Montag wieder aufsperren – unter strengen Auflagen.

Die Wirtschaftskammer begrüßt die Verlängerung der Hilfszahlung. Es handle sich dabei um ein "Signal der Ermutigung". Die Industriellenvereinigung (IV) sieht im schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft, Gesellschaft und Schulen einen "Schritt in Richtung Planungssicherheit".

Seilbahnbetreiber konsterniert

Die Vorarlberger Seilbahnbetreiber haben keine Freude mit der Entkoppelung von Tourismus, Gastronomie und Seilbahnen, sind aber froh, dass sie ab 24. Dezember wieder aufsperren dürfen. Man hätte sich eine "angemessenere Lösung für die Skigebiete" gewünscht, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung. "Am Ende freuen wir uns aber, dass wir überhaupt unseren Gästen wieder ein Angebot bieten dürfen", sagte Andreas Gapp, Fachgruppenobmann der Vorarlberger Seilbahnen.

Gapp würdigte auch den Umsatzersatz für den verspäteten Saisonstart als "gute Lösung". Dass es aber bis 7. Jänner keine Einkehrmöglichkeiten am Berg geben werde, schmerze. Tourismus, Gastronomie und Seilbahnen seien Puzzlestücke, die zusammengehören. Die Gastronomie am Berg nehme eine ganz andere Funktion ein als unten im Tal, so Gapp. (red, 2.12.2020)