Die Regierung, im Vordergrund Gesundheitsminister Rudolf Anschober, hat am Mittwoch neue Corona-Maßnahmen bis in die erste Jänner-Woche mitgebracht.

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Mit Personenbeschränkungen wird der Handel ab Montag wieder aufsperren.

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Im Dezember wird mehr gefeiert als in jedem anderen Monat. Mit Weihnachten und Silvester liegen traditionelle Familienfeste und laute Partyknaller nahe beieinander, beide Arten zu feiern mobilisieren auch die Massen. Letzteres soll im Corona-Jahr 2020 vermieden werden, aber ein bisschen was geht immer in Österreich, und so hat die Regierung am Mittwoch eine Maximalanzahl von zehn Personen für Feierlichkeiten genehmigt. Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester werden sogar die sonst bis 6. Jänner vorgesehenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelockert.

Allerdings, und das ist die Absage an Silvester, wie ihn bisher tausende Menschen gemeinsam gefeiert haben, darf auch der Jahreswechsel nur im kleinen privaten Kreis gefeiert werden. Die Polizei kann sich also auf eine Extraschicht am letzten Tag des Jahres gefasst machen. Die neuen Vorgaben im Detail:

  • Maske auf und zurück in die Schule

Am 7. Dezember geht der Unterricht zumindest in den Pflichtschulen wieder los – mit diversen Sicherheitsvorkehrungen. So müssen Kinder ab zehn Jahren den Mund-Nasen-Schutz bis auf weiteres auch während des Lernens tragen. Drei weitere Gruppen dürfen zurückkommen: Maturantinnen und Maturanten sowie Absolventen von Abschlussklassen und Polytechnischen Schulen.

Für Schüler der Oberstufenklassen und Berufsschulen läuft es mehr oder weniger auf ein von Präsenzphasen unterbrochenes Distance-Learning-Jahr hinaus. Sie sollen bis zu den Weihnachtsferien daheimbleiben, können aber stundenweise in Kleingruppen an den Schulstandort geholt werden – etwa zur Vorbereitung auf eine Schularbeit oder zur Erarbeitung eines neuen Stoffgebietes.

Die Prüfungen selbst können laut Bildungsministerium, "wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen", von der ganzen Klasse in der Schule absolviert werden. Möglich ist das bereits ab Montag, eilt aber nicht, denn: In diesem Semester soll laut Ressortchef Heinz Faßmann (ÖVP) eine Schularbeit pro Fach reichen. Wenn auch die nicht abgehalten werden kann, gelte es auf andere Beurteilungsformen zurückzugreifen. Im Ministerium geht man davon aus, dass mit der jetzt gefundenen "Balance" die Klassen der Sekundarstufe I bei Bedarf in größere Räume der Sekundarstufe II ausweichen können.

Außerdem kündigte Faßmann regelmäßige Tests für Lehrkräfte und mobile Testteams in allen Bundesländer an. Ebenfalls angekündigt, aber noch nicht präzisiert: Für diejenigen, die bereits wochenlang im Distance-Learning waren, soll es einen Ergänzungsunterricht geben. Finanzierung offen.

  • Endlich wieder einkaufen

Nach über zwei Wochen Lockdown wird der Handel am Montag wieder aufsperren, allerdings unter strengen Auflagen. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bleibt weiterhin aufrecht. Für Kundenbereiche gilt eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde, gab die Regierung am Mittwoch bekannt. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) appellierte an die Menschen, nicht gleich am ersten Tag shoppen zu gehen. Insbesondere am 7. und 8. Dezember werde es eine starke Polizeipräsenz in den Einkaufsstraßen und Einkaufszentren geben, um ein Chaos zu vermeiden, kündigte Nehammer an.

Derzeit dürfen nur wenige Geschäfte offen haben, darunter Supermärkte, Drogerieketten oder Trafiken. Am 7. Dezember machen auch Buchhändler, Elektrogeschäfte, Modeketten, Möbelhäuser, Schuhgeschäfte und Sportartikelhändler wieder auf. Damit dürfen auch die Einkaufszentren wieder öffnen. Um Kundenströme zu entzerren, wurde im Handel eine Verlängerung der Öffnungszeiten für 8., 12. und 19. Dezember mit den Sozialpartnern vereinbart: Am Feiertag Mariä Empfängnis (8. Dezember) können die Händler zwischen 9 und 19 Uhr aufsperren, bisher durfte das nur von 10 bis 18 Uhr passieren. An den beiden Einkaufssamstagen, 12. und 19. Dezember, dürfen die Geschäfte bis 19 Uhr offen halten.

Ein Wermutstropfen ist freilich die fehlende Gastronomie, die für den Handel ein Frequenzbringer ist. Die darf nämlich laut derzeitigem Stand erst am 7. Jänner wieder aufsperren. Aufzuholen ist der Schaden durch die Sperre nicht mehr, laut Regioplan macht das Umsatzminus im Weihnachtsgeschäft 17 Prozent aus.

  • Friseure, Kosmetikstudios und Massage

Die Dienstleister dürfen am Montag wieder öffnen. Darunter befinden sich auch die "körpernahen" Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios oder Masseure. Für diese Unternehmen gilt ein Verbot, Speisen oder Getränke an Kunden zu verabreichen. Dennoch hat die Öffnung einige Beobachter überrascht, zumal Hotels und Gastronomie geschlossen bleiben müssen. Einige Experten meinen, dass die Ansteckungsgefahr beim Friseur größer sei als in einem Beherbergungsbetrieb.

Die Dienstleister versprechen, die höchsten Hygiene- und Sicherheitsstandards umzusetzen. Doch noch ist gar nicht eindeutig klar, welche konkreten, womöglich neuen Rahmenbedingungen im Zuge der Öffnung auf Unternehmer und Kunden zukommen. Dazu ist die entsprechende Verordnung noch abzuwarten.

  • Lockerung der Ausgangsbeschränkungen

Ab Montag werden die Ausgangsbeschränkungen ein Stück weit gelockert. Untertags darf man nun wieder ein paar Leute mehr gleichzeitig treffen, sofern sie aus einem Haushalt kommen. Erlaubt sind Zusammenkünfte von bis zu sechs Erwachsenen und sechs Kindern. Zu den Weihnachtsfeiertagen am 24./25./26./31. Dezember ist es sogar möglich, dass sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig von der Anzahl der Haushalte.

Eine schärfere Ausgangsbeschränkung gilt wieder von 20 bis sechs Uhr. Dann darf man seine eigenen vier Wände laut Regierungsplan nur aus folgenden Gründen verlassen: wegen der Arbeit, notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, um anderen Menschen zu helfen oder sie zu pflegen, sowie für Bewegung an der frischen Luft.

  • Strenge Einreisebestimmungen

Vor den Weihnachtsfeiertagen wird obendrein noch ein striktes Einreiseregime verhängt. Dieses soll spätestens Mitte Dezember gelten. Wer sich demnach aus einem Risikogebiet nach Österreich begibt, muss verpflichtend für zehn Tage in Quarantäne.

Ab der Hälfte der Zeit kann man sich mit einem negativen Ergebnis "raustesten". Die Risikodefinition richtet sich nach der 14-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen. Liegt der Wert eines Landes hier bei mehr als 100 pro 100.000 Einwohnern, wie bei fast allen EU-Ländern, gilt es als Risikogebiet. Mit der Maßnahme soll vor allem ein neuerlicher Anstieg der Infektionszahlen durch Reiserückkehrer wie im Sommer verhindert werden. Ausnahmen bei den Einreiseregeln soll es für Geschäftsreisenden und Pendler geben.

  • Gastronomie und Hotels geschlossen

Die Gastronomie, Hotellerie und alle anderen Beherbergungsbetriebe mit touristischem Einschlag bleiben in Österreich bis einschließlich Dreikönigstag geschlossen, sie dürfen erst ab Donnerstag, 7. Jänner, wieder aufsperren. Für die angeordnete Schließung in einer der umsatzstärksten Zeiten erhalten Branchenbetriebe einen Umsatzersatz von 50 Prozent statt der 80 Prozent im November. Vergleichsmonat ist der Dezember 2019. Finanzminister Gernot Blümel (VP) beziffert die budgetären Mehrkosten dafür mit rund einer Milliarde Euro.

Die Verlängerung des Umsatzersatzes, der wie bisher verbunden ist mit einer Jobgarantie für die Mitarbeiter, sei einmalig und ende mit 31. Dezember 2020, sagte Blümel. Beantragt werden kann der Umsatzersatz für den verlängerten Lockdown ab 16. Dezember wie gehabt über Finanz Online. Wahlweise könnten Betriebe statt des Umsatzersatzes auch den erweiterten Fixkostenzuschuss 2 beantragen, sofern dies im Einzelfall für das Unternehmen günstiger ist. "Es gilt entweder – oder, beides gleichzeitig geht nicht", präzisierte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Für den Fixkostenzuschuss 2, den Tourismusbetriebe ab Jänner jedenfalls weiter abrufen können, gilt wie für den Umsatzersatz eine Deckelung von 800.000 Euro.

Gearbeitet werde auch an einer Hilfe für Vorlieferanten; die Möglichkeit, Mitarbeiter auch in hundert Prozent Kurzarbeit zu schicken, bleibt bestehen. Gasthäuser dürfen wie bisher auch Essen zur Abholung zwischen sechs Uhr früh und sieben Uhr abends anbieten. Geliefert werden darf rund um die Uhr – "mit einer Einschränkung", wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (VP) sagte: "keine alkoholischen Getränke".

  • Museen und Bibliotheken offen, Kinos und Theater zu

Oft genug wurde es vergeblich gefordert, nun kommt es tatsächlich dazu: Die Museen dürfen trotz des weiterhin bestehenden Teil-Lockdowns ab Montag wieder öffnen. Ebenso die Bibliotheken als wissenschaftliche Anstalten und die dem Handel zuzurechnenden Kunstgalerien sowie Buchhandlungen. Dabei gilt in allen Bereichen Maskenpflicht und eine Besuchs- bzw. Kundenbeschränkung von einer Person pro zehn Quadratmeter Fläche.

Alle anderen Kunst- und Kultureinrichtungen – also Theater, Kinos und Konzerthäuser – bleiben geschlossen, Veranstaltungen sind weiter untersagt. Für sie soll es ab 7. Jänner erste Öffnungsschritte geben, Näheres dazu will die Bundesregierung in zwei Wochen bekanntgeben, wenn man auch neue Zahlen zu den Ansteckungen hat.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte in seiner Rolle als Kulturminister, dass es eine "schwierige Zeit für Künstler und Kulturinteressierte" sei und man auch den Ärger darüber verstehen könne. Dennoch habe er das Gefühl, dass es im Kulturbetrieb auch viel Verständnis für die Maßnahmen gebe. Die Museen mache man nun "als Orte der Bildung, Inspiration und Reflexion" wieder zugänglich.

Die finanzielle Entschädigung von nunmehr 50 Prozent des Vorjahresumsatzes gilt auch für die Kulturbetriebe. Gerade Kinos entgeht aufgrund des wegfallenden Weihnachtsgeschäfts viel.

  • Sporteln indoor und outdoor

Ski Heil, vorerst mit Germknödel to go, heißt es ab 24. Dezember in Österreich. Freiluftsportstätten dürfen dann wieder öffnen, während die Gastronomie nach aktuellem Stand noch bis 7. Jänner 2021 nur Abholung von Speisen und Getränken zwischen sechs und 19 Uhr anbieten darf. Für Skihütten wird das eher nicht praktikabel sein. Bis inklusive 23. Dezember dürfen Aufstiegshilfen nicht zum Zwecke der Freizeitgestaltung benützt werden. Danach gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent und Schutzmaskenpflicht – auch in den Warte- und Einstiegsbereichen.

Weniger in Diskussion standen zuletzt die restlichen Sportangebote, die ab 24. Dezember wieder genützt werden können, etwa Eisflächen und Tennisplätze im Freien. Allerdings lehrte die jüngere Vergangenheit auch den Sport, dass erst nach Vorliegen der Verordnung letztgültige Aussagen getroffen werden können. Verboten bleiben definitiv Sport in geschlossenen Räumen – auch weitgehend kontaktloser wie Tennis – und jeglicher Kontaktsport. Professioneller Sport darf wie gehabt, also weiter ohne Zuseher, betrieben werden. Spitzensportler dürfen weiter uneingeschränkt trainieren.

Der organisierte Sport begrüßt in Person von Sport-Austria-Präsident Hans Niessl die in Aussicht gestellte Öffnung von Sportstätten für Einzel-Freiluftsport, fordert aber weitere Schritte, sobald es die Infektionszahlen zulassen. Der österreichische Vereinssport verfüge über gute und praxiserprobte Präventionskonzepte. Die finanzielle Unterstützung des Amateur- und Spitzensports solle über das Jahr 2020 hinaus verlängert und um eine Abgeltung für den tatsächlichen Umsatzausfall erweitert werden. (simo, riss, stro, as, stew, jan, lü, 2.12.2020)