Das Gesetzespaket wurde im Bundeskanzleramt und im Justizministerium entworfen.

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Die EU-Kommission hat keine gravierenden Einwände gegen das österreichische Hass-im-Netz-Gesetzespaket erhoben. Sie begrüßt zwar das Ziel der Initiative, gleichzeitig hält sie gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene für wirksamer, wie ein Sprecher nach Ablauf einer dreimonatigen Begutachtungsfrist am Donnerstag mitteilte. Einen eigenen Entwurf zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte wird die EU-Kommission am 9. Dezember vorlegen.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung sandte Brüssel mehrere Bemerkungen zum geplanten österreichischen Gesetz nach Wien. Man habe Bedenken wegen "möglicher Unvereinbarkeiten" mit EU-Gesetzen, die "Hindernisse für die kostenlose Erbringung von Dienstleistungen von Plattformen aus anderen Mitgliedstaaten nach Österreich schaffen könnten".

Regeln mit "Digital Services Act" aktualisieren

Zudem will die EU-Kommission selbst die EU-Regeln für die Bereitstellung digitaler Dienste und deren Anbieter mit dem "Digital Services Act" aktualisieren. Das Hass im Netz-Gesetzespaket könnte koordinierte EU-Maßnahmen in diesem Bereich "untergraben", hieß es weiter. Auch verwies die EU-Behörde auf "erhebliche Überschneidungen des Gesetzesentwurfs" mit dem bevorstehenden europaweiten Legislativvorschlag.

Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigt sich in einer Aussendung erfreut über das Ende des Verfahrens. "Damit kommen wir unserem Ziel, große Internetplattformen künftig stärker im Kampf gegen strafrechtswidrige Postings in die Pflicht zu nehmen, einen großen Schritt näher", sagt sie. Es brauche aber auch grenzüberschreitende Lösungen, um Hass im Netz und Desinformation wirksam zu bekämpfen. Daher wird die Vorlegung des Digital Services Act begrüßt. Angesichts der zu erwartenden Dauer der Verhandlungen auf europäischer Ebene sei das österreichische Plattformen-Gesetz aber ein notwendiger erster Schritt. "Es braucht schon jetzt Lösungen, um Hass im Netz einzudämmen", sagt Edtstadler. "Zugleich können wir dann die Erfahrungen mit unserem Gesetz in die Verhandlungen des DSA einfließen lassen.""

Die Regierung musste die Kommission notifizieren, da bei einem Teil des Pakets Auswirkungen auf den freien Verkehr von Dienstleistungen zu erwarten sind. Türkis-Grün sieht eine Löschpflicht für Internetplattformen sowie Änderungen bei der juristischen Verfolgung von rechtswidrigen Beiträgen. Künftig müssen Onlineplattformen, die mehr als 500.000 Euro Umsatz im Jahr vorweisen oder mehr als 100.000 Nutzer zählen, Hasspostings innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden nach Meldung zu entfernen. In strittigen Fällen haben sie sieben Tage Zeit. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro.

Ausnahmen

Die Regierung hat im Laufe des Entwurfsprozesses mehrere Ausnahmen eingeräumt: So gelten die neuen Regeln nicht für nicht gewinnorientierte Plattformen, Enzyklopädien, Handelsplattformen, Bildungswebseiten und Zeitungsforen.

Dazu kommen mehrere Neuerungen bei der Verfolgung derartiger Inhalte, die auch schon durch den Justizausschuss des Nationalrats mit Zustimmung von SPÖ und Neos passiert ist. Das Vorhaben zielt vor allem auf einen besseren Schutz der Opfer ab und enthält als zentrale Punkte ein vereinfachtes Unterlassungsverfahren bei Hasspostings, die Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch Einführung des Tatbestands "Upskirting" und insgesamt die verbesserte Durchsetzung des Löschens von verletzenden und diskriminierenden Mitteilungen und Darbietungen aus dem Netz. In Kraft treten soll es am 1. Jänner 2021. (muz, APA, 3.12.2020)