Falscher Pass? Dann hat man in Österreich auch als Unionsbürger oder Unionsbürgerin immer noch schlechtere Karten in der Kommunalpolitik.

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Mödling – EU-Bürger dürfen in Österreich auf kommunaler Ebene wählen – und auch gewählt werden. Der Mödlinger Andreas Stock hat das auch gemacht: Er ist für die Neos in Mödling zur Gemeinderatswahl angetreten. Die Liste machte in der niederösterreichischen Stadt drei Mandate; dadurch steht den Pinken auch ein Sitz im Stadtrat zu. Das hätte Stock werden sollen, aber: Er ist Deutscher.

Und Jurist. Deswegen gehen er und die Neos Mödling gegen die Entscheidung der Stadt vor, die auf der niederösterreichischen Gemeindeordnung fußt. Dort heißt es in Paragraph 98: "Zum Bürgermeister oder Mitglied des Gemeindevorstandes (Stadtrates) dürfen nur österreichische Staatsbürger gewählt werden, die ihren Hauptwohnsitz (...) in der Gemeinde haben."

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird in seiner Dezember-Session über den Fall entscheiden. "Es ist unverständlich, warum ich als EU-Bürger zur Wahl antreten und Gemeinderat werden, das Amt des Stadtrats aber nicht ausüben darf."

EU-Recht stellt Unionsbürger gleich

Aus Sicht der Neos verstößt das gegen die Grundrechte von EU-Bürgern. "Demnach müssen Unionsbürgerinnen und -bürger in jenem Mitgliedsstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, bei Kommunalwahlen dieselben Bedingungen vorfinden wie die Angehörigen des betreffenden Mitgliedsstaates", erklärt Stock. "Und das umfasst das aktive als auch das passive Wahlrecht."

Die Entscheidung des VfGH wird in den nächsten Wochen erwartet. (Sebastian Fellner, 4.12.2020)