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Safes sind immer leichter zu knacken – sei es durch Diebe oder durch Behörden wie Finanz oder Geldwäschemeldestelle.
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Schließfächer haben seit kurzem nicht gerade den besten Ruf. Seit vor gut zwei Wochen Tresore mehrerer Banken geknackt wurden, vermissen zahlreiche Kunden ihre dort deponierten Wertgegenstände. Offenbar wurden die Zugangssysteme gehackt, wodurch die Täter die Safes gemütlich ausräumen konnten.

Wer seinen Goldbarren, Schmuck oder geheime Dokumente in Schließfächern versperrt, muss sich aber nicht nur wegen der Sicherheit Gedanken machen. Demnächst tritt ein Gesetz in Kraft, das der Finanz einen besseren Überblick über die Mieter von Safes verschafft.

Neue Geldwäsche-Bestimmung

Verpackt ist die Änderung, die kommende Woche im Parlament beschlossen wird, in einer Regierungsvorlage, die mehrere Verschärfungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorsieht. Konkret ist darin auch eine Änderung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes enthalten. Kurz gesagt müssen die Schließfächer-Vermieter ihre Kunden künftig melden. Die Finanz und andere Behörden können ab kommendem Jahr abfragen, ob eine bestimmte Person über einen Safe verfügt.

Nicht betroffen sind vorübergehende Verwahrungen, beispielsweise für Gepäck vorgesehene Einrichtungen an Bahnhöfen, für eine Dauer von weniger als einer Woche. Auch für Hotelsafes gilt die Änderung nicht. Es geht also nur um Schließfächer mit speziellen Zugangsbeschränkungen, die auch nur von Banken und Finanzinstituten betrieben werden dürfen.

Nur Person bekannt

"Die Änderung heißt nur, dass die Schließfächer im Kontenregister enthalten sind. Durch die gesetzliche Änderung können die Behörden erkennen, wer über Schließfächer verfügt. Hineinschauen kann beispielsweise die Finanz, aber nur mit einem richterlichen Beschluss", meint Oliver Völkel zu der Novelle. Der Rechtsanwalt sieht in dem Schritt eine Verbesserung bei der Verfolgung von Steuervergehen.

"Wenn die Finanz schon weiß, dass ein Verdächtiger über Schließfächer verfügt, und die Schwere des Delikts eine Öffnung rechtfertigt, erleichtert das natürlich die Ermittlungen." In der Praxis werde die Novelle vermutlich eher Auswirkungen auf die Finanzverwaltungen und weniger auf die Verfolgung von Geldwäscherei haben. "Bei Steuerhinterziehung sind Safes schon ein Thema", erklärt Völkel. Man müsse beachten, dass Konten, Sparbücher, Immobilien, Beteiligungen und Treuhandschaften bereits einsehbar sind, Bargeld oder andere Wertgegenstände im Schließfach aber nicht.

Und natürlich können Safes auch bei anderen kriminellen Aktivitäten eine Rolle spielen. Ob Goldbarren oder Juwelen: Geraubte oder im Gegenzug für andere dubiose Delikte erhaltene Wertgegenstände können nun nicht mehr so leicht im Verborgenen versteckt werden.

Mehr Behörden informiert

Die Gesetzesänderung bringt noch weitere Verschärfungen, die den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erleichtern sollen. Dazu gehört, dass der Kreis der Behörden, die Zugriff auf das Kontenregister haben, erweitert wird. Somit haben künftig auch Geldwäschemeldestelle, Finanzmarktaufsichtsbehörde, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Korruptionsbekämpfung sowie Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einen direkten elektronischen Zugang zur Konto-Datenbank.

Der schon seit Jahrzehnten existierende Trend, das formal bestehende Bankgeheimnis auszuhöhlen, setzt sich damit fort. (Andreas Schnauder, 5.12.2020)