Eva Blimlinger, Mediensprecherin der Grünen: "Wir bedauern es sehr, dass es nicht gelungen ist, den Koalitionspartner zu überzeugen, dass die Umsatzsteuerreduktion auf 5 Prozent auch für Zeitungen und Zeitschriften ebenso verlängert hätte werden müssen."

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Wien – Donnerstag beschließt der Nationalrat, die Corona-bedingt halbierte Umsatzsteuer bis Ende 2021 zu verlängern – aber nicht wie im zweiten Halbjahr 2020 für Zeitungen und Zeitschriften. Die Mediensprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, bedauert auf STANDARD-Anfrage die Ausnahme. Koalitionspartner ÖVP habe sich nicht davon überzeugen lassen, die Reduktion auch für Zeitungen und Magazine zu verlängern.

Blimlinger wörtlich: "Wir bedauern es sehr, dass es nicht gelungen ist, den Koalitionspartner zu überzeugen, dass die Umsatzsteuerreduktion auf 5 Prozent auch für Zeitungen und Zeitschriften ebenso verlängert hätte werden müssen. Im Sinne einer vielfältigen Medienlandschaft, die derzeit in der COV-Krise ohnehin unter Druck steht, wäre das für alle eine sehr wichtige und unterstützende Maßnahme gewesen."

Kein Benefit für Gratiszeitungen

Von der reduzierten Steuer auf Verkaufspreise profitierte ein Bereich der Printmedien nicht, der sehr nachdrücklich für seine Interessen lobbyiert: Gratiszeitungen wie insbesondere "Oe24" und "Heute". Die von der ÖVP zunächst vorgeschlagene Corona-Sondermedienförderung im Frühjahr stellte indes zunächst alleine auf die Auflagenhöhe ab – was neben dem Kauf-Auflagenriesen "Kronen Zeitung" vor allem "Heute" und "Oe24" entgegenkam. Von der regulären Presseförderung werden Gratiszeitungen bisher dezidiert ausgenommen.

Erst nach Protesten aus der Medienlandschaft und auch der Grünen wurde ein Teil der Corona-Sonderförderung nach den Kriterien der regulären Presseförderung vergeben, zudem wurden Förderungen etwa auch für Onlinemedien ermöglicht.

Mit einer Novelle zum Umsatzsteuergesetz wird die Corona-bedingt reduzierte Umsatzsteuer von 5 Prozent bis Ende 2021 verlängert für Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Veranstaltungsbetriebe sowie für Buchverlage.

Neue Regeln für TV und Videoplattformen

Ebenfalls am Donnerstag beschließt der Nationalrat die Novelle zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz mit Regelungen für europäische Inhalte auf Streamingportalen, Werbung, Jugendschutz. (fid, 9.12.2020)