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Es könnte Konsequenzen für Website-Betreiber geben.

Foto: AP/John Locher

Vor wenigen Tagen geriet die Pornografieplattform Pornhub nach Veröffentlichung einer "New York Times"-Kolumne in Kritik. Darin wurde der Vorwurf erhoben, dass Pornhub quasi unkontrolliert die Veröffentlichung von Missbrauchsvideos ermögliche – und somit unter anderem Kindesmissbrauch eine Plattform biete. Zwar sei natürlich nur ein Bruchteil der veröffentlichten Videos illegal, für die Betreiber sei es aber praktisch unmöglich festzustellen, ob Inhalte illegal sind oder nicht, wie der STANDARD berichtete.

Nachdem Pornhub bereits bekanntgegeben hat, den Upload von Inhalten künftig auf verifizierte Nutzer einzuschränken, reagiert nun der US-Senat mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Missbrauchsopfern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Plattformen zu klagen, die wissentlich derartige Videos anbieten und verbreiten, berichtet "The Hill".

Zurückkämpfen

Im Detail soll Vergewaltigungsopfern und Personen, von denen heimlich pornografisches Material veröffentlicht wurde, ermöglicht werden, Webseiten wie Pornhub zu klagen. Plattformbetreiber sollen also in die Verantwortung genommen werden, indem die Verbreitung entsprechender Inhalte kriminalisiert wird, so die US-Zeitung. Den Vorstoß kündigte Josh Hawley, republikanischer Senator von Missouri, im Zuge der "New York Times"-Berichterstattung auf Twitter an.

"Seiten wie Pornhub entziehen sich regelmäßig ihrer Verantwortung, dass sie Missbrauch, Menschenhandel und Ausbeutung ermöglichen und dabei Millionen verdienen", sagte Hawley laut "The Hill" am Mittwoch.

Kaum Mittel

Die Opfer stünden hingegen im Kampf gegen die Weiterverbreitung der Inhalte quasi hilflos da, so der Republikaner. "Es braucht ernsthafte Strafen, um gegenüber den Tech-Vorständen durchgreifen zu können, die glaube, über dem Gesetz zu stehen", betonte Hawley.

Sollte der Entwurf tatsächlich beschlossen werden, könnte das die Debatte über Section 230 der Internetgesetzgebung der USA beeinflussen. Denn Social-Media-Plattformen sind derzeit nicht für die bei ihnen veröffentlichten Inhalte Dritter klagbar. Welchen Einfluss die Formulierung hat, dass Plattformen nur für die "wissentliche" Verbreitung missbräuchlicher Inhalte in die Verantwortung genommen werden sollen, bleibt abzuwarten. (red, 11.12.2020)