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Im Homeoffice wird Doppelbelastung bisweilen synchron, weil auch Kinderbetreuung zu bewerkstelligen ist.

Foto: Reuters / Eva Plevier

Wien – Das Vorhaben war ambitioniert. Die Sozialpartner wollten sich vor Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) nicht blamieren, sondern den Sack zumachen und bei ihrem Treffen Freitagmittag eine Lösung für die zahlreichen offenen Fragen bei Telearbeit und Homeoffice vorlegen.

Am Donnerstagnachmittag spießte es sich in der aus Experten von Wirtschaftskammer, Gewerkschaft, Industriellenvereinigung (IV) und Arbeiterkammer bestehenden Verhandlungsrunde allerdings noch gehörig. Ob fakultative Betriebsvereinbarungen für Homeoffice-Regelungen ausreichen oder doch erzwingbare notwendig sind, darüber gingen die Meinungen zwischen den Sozialpartnern zum Teil weit auseinander.

Im Einvernehmen

Gegen verpflichtende Betriebsvereinbarungen, die von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite erzwungen werden können, sprachen sich insbesondere die Vertreter der Industrie aus. Das sollte nicht überraschen, gehören die Kollektivverträge der Industrie doch traditionell zu den hochqualitativen, was wiederum daher rührt, dass in der Vergangenheit ein relativ hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad in diesen Branchen erreicht wurde.

Wer trägt die Kosten?

In Industriekreisen wurde zur Abgeltung des privaten Aufwands für Telearbeit stets eine Art Werbungskosten- oder Pendlerpauschale favorisiert. Steuergutschriften lehnte die Arbeitnehmerseite bis zuletzt kategorisch ab. Dadurch würden Besserverdiener bevorzugt und die Dienstgeberkosten für Homeoffice-Ausstattung, Internet, Strom und Heizung zwar nicht auf den Dienstnehmer, aber auf den Steuerzahler, also die Allgemeinheit, abgewälzt. "Die vielgepriesenen Heldinnen des Alltags zahlen dabei drauf, denn sie sind nie im Homeoffice", winkt ein mit der Materie vertrauter hochrangiger ÖGB-Funktionär ab. Man wolle jedenfalls noch für heuer einen Kostenersatz erreichen, denn die Arbeitnehmer seien bereits seit acht Monaten im Homeoffice. Auch Sicherheits- und Haftungsfragen harren einer Lösung.

Steuerfreier Sachbezug?

Ob das Finanzministerium Steuerbegünstigung bis hin zur Steuerbefreiung für Homeoffice-Sachbezug befürwortet – dadurch vermindern sich Lohn- und Einkommensteueraufkommen –, bleibt abzuwarten. Man beschäftige sich damit erst auf Vorschlag der Arbeitsministerin, hieß es zuletzt.

Weitergehenden Regelungsbedarf sieht die Industrie, die neben der IV auch in der Wirtschaftskammer ein gewichtiges Wort mitzureden hat, dem Vernehmen nach nicht.

Problemfall KMU

Sollte man sich tatsächlich auf erzwingbare Betriebsvereinbarungen einigen: Für tausende Klein- und Mittelbetriebe, deren Belegschaften keine Betriebsräte wählten, wäre damit nicht viel gewonnen. Auch sie sollen nach dem Willen von AK und ÖGB davor geschützt werden, dass Telearbeit und Homeoffice vom Dienstgeber bei Bedarf einseitig verordnet werden können. Freiwilligkeit dürfe keine Einbahnstraße sein, heißt es in der AK, es brauche daher jedenfalls ein verankertes Rücktrittsrecht für die Dienstnehmer, jedenfalls aber Einvernehmen.

Wie der den Sozialpartnern vom Arbeitsministerium signalisierte Änderungsbedarf konkret aussieht, wurde bis dato nicht konkretisiert. Regelungsbedarf wurden stets bei Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Steuer und Unfallversicherung identifiziert. (Luise Ungerboeck
10.12.2020)