Die Novelle des Vorarlberger Straßengesetzes ruft Kritiker auf den Plan, die das Ende der Wegefreiheit fürchten.

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Bregenz – Mountainbiker kennen die Situation nur zu gut, vor der alpine Vereine in Vorarlberg nun warnen. Denn im Zuge der anstehenden Novelle des Straßengesetzes plant die Landesregierung offenbar, die Wanderwege aus diesem Gesetz herauszunehmen. Das würde weitreichende Zugeständnisse an Grundbesitzer und Gemeinden, die zulasten des frei zugänglichen Wanderwegenetzes gehen, bedeuten. Dadurch würde es für Eigentümer künftig einfacher werden, Wege zu sperren. Und die Zeit, bis die Nutzung eines Wanderwegs zum allgemeinen Recht wird, soll künftig 30 statt 20 Jahre betragen.

Alpenverein und Naturfreunde machen nun gegen die geplanten Änderungen mobil. Sie sind zudem erzürnt darüber, dass man ihnen in Verfahren über Wanderwege künftig keine Parteienstellung mehr zuerkennen will. Das mehr als 3.000 Kilometer umfassende Netz an Wanderwegen in Vorarlberg sei durch die Novelle in Gefahr, so sie Warnung der Vereine.

Änderung ohne Grund

Sie kritisieren, dass es keinen echten Grund für diese Änderungen gebe. Der Anlassfall für die Novelle geht auf das Jahr 2014 zurück, als ein Grundeigentümer einen Wanderweg sperren ließ, der über sein Gelände führte. Der Alpenverein hatte dagegen Protest eingelegt, blitzte aber ab. Denn das Landesverwaltungsgericht und später auch der Verwaltungsgerichtshof waren der Ansicht, dass das Straßengesetz, das die Wegefreiheit regelt, nur für befestigte Wege gilt, unter die Wanderwege eben nicht fallen würden.

Wie die Vorarlberger Nachrichten berichteten, war in einer ersten Fassung der Gesetzesnovelle noch zu lesen: "Wege, die nach ihrer Art nur für den Verkehr von Fußgängern oder Tieren benützbar sind, fallen auch dann unter den Begriff Straße, wenn sie keine baulichen Anlagen sind." Das gefiel den alpinen Vereinen, rief aber Protest des Gemeindeverbands hervor. Denn dort befürchtete man nun, dass die Kommunen für den Erhalt hochalpiner Wege verantwortlich gemacht werden.

Wichtiges Gesetz für Wegefreiheit

Diese Kritik kam offenbar an. Denn in der aktuellen Fassung fehlt dieser Passus nun, unbefestigte Wege, also rund 95 Prozent der Vorarlberger Wanderwege, würden demnach nicht mehr unter das Straßengesetz fallen. Wie wichtig die im Vorarlberger Straßengesetz geregelte Wegefreiheit ist, zeigt sich an den Gestaden des Bodensees. Denn der freie Zugang zum Seeufer wird seit den 1950er-Jahren durch dieses Gesetz garantiert. Ein zehn Meter breiter Uferstreifen muss frei zugänglich sein, Zäune und andere Absperrungen dürfen nicht errichtet werden. Ausnahmen sind Naturschutzgebiete, Strandbäder oder die Seebühne. Kommende Woche wird sich der Landtag mit der Novelle befassen. (Steffen Arora, 11.12.2020)