Die Entscheidung ließ Nikola Göttling aufatmen. Zwar hat sie gehofft, dass der Verfassungsgerichtshof alle gesetzlichen Hürden für die Sterbehilfe beseitigt. Doch allein das Ende jener Bestimmung, die Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe stellt, sei Anlass zur Freude: "Das ist ein großer Schritt."
Die an multipler Sklerose leidende Göttling meint das nicht nur aus Sicht der Gesellschaft, sondern auch aus persönlicher Perspektive. Die 50-jährige hat fest vor, sich das Leben zu nehmen, sollte die unheilbare Nervenkrankheit sie einmal regungslos ans Bett binden (DER STANDARD hat über ihren Fall berichtet). Bei der öffentlichen Verhandlung am VfGH hat sie Argumente verwendet, die nun auch die Höchstrichter anschnitten: "Ich erkenne mich in der Entscheidung ein Stück wieder."
Protest von Kirche und Ärzten
Es gibt lautstarke Gruppen, für die das glatte Gegenteil gilt. Viele Kirchenvertreter, aber auch die Ärztekammer protestierten gegen die Entscheidung, die seit Freitagnachmittag vorliegt. Konkret hat das Gericht geklärt, ob die Paragrafen 77 und 78 des Strafrechts – "Tötung auf Verlangen" und "Mitwirkung am Selbstmord" – der Verfassung widersprechen. Während der 77er unberührt blieb, hoben die Verfassungshüter den zweiten Teil des 78ers auf: Die Verleitung zum Suizid bleibt untersagt, die Beihilfe jedoch nicht. Es widerspreche dem Recht auf Selbstbestimmung, "jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten".
Allerdings gab der VfGH der Politik einen Auftrag mit, um Missbrauch zu verhindern: Der Gesetzgeber habe "Maßnahmen vorzusehen", damit Betroffene von Druck unbeeinflusst entscheiden können. Wie viel Spielraum hat die Parlamentsmehrheit dabei? Was kann und muss die Politik unternehmen?
Theoretisch müsse gar nichts geschehen, sagt der Verfassungsexperte Heinz Mayer. Dann würde der Passus mit Jahresbeginn 2022, wie vom VfGH festgelegt, ersatzlos fallen. Realistisch ist das aber nicht, weil die Politik damit einen Wildwuchs in der Praxis riskieren würde. Gerade die ÖVP, der die katholische Kirche immer noch als moralischer Kompass dient, wird ein Interesse an Einschränkungen haben.
Auflagen für assistierten Suizid
Denkbar sind diverse Auflagen wie etwa ärztliche Gutachten, um eine unheilbare Krankheit als Voraussetzung nachzuweisen. Allerdings seien der Strenge Grenzen gesetzt, sagt Mayer. Dass als einzige Möglichkeit der erlaubten Beihilfe übrig bleibt, einem Sterbewilligen bei der Reise in die Schweiz zu einem dort angebotenen assistierten Suizid zu helfen, sei nicht gedeckt.
Ebenso wenig werde der Gesetzgeber den Kreis der Helfer allein auf Angehörige beschränken können. Manche Menschen hätten keine mehr, gibt der Experte zu bedenken, außerdem wäre der Ausschluss von Ärzten wohl auch unsachlich.
Die Bioethikkommission hat vor fünf Jahren vorgeschlagen, den Anwärterkreis auf Menschen zu beschränken, die an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden. Als Helfer kämen Angehörige, nahestehende Personen und Ärzte in Betracht. Sterbehilfe-Vereine wären ausgeschlossen.
Kardinal sieht letzten "Schubs von der Brücke"
Für die Kirche ginge auch das zu weit. "Wenn jemand von der Brücke springen will, wird man versuchen, ihn davon abzuhalten", urteilte Kardinal Christoph Schönborn in der Krone: "Soll es jetzt erlaubt sein, ihm den letzten Schubs zu geben?"
Der freie Wille sei bei Schwerkranken und Depressiven relativ, argumentiert Susanne Kummer, die Leiterin des kirchennahen Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (Imabe): In einer "neoliberal leistungsdenkenden Gesellschaft" drohten diese Gruppen unter Erwartungsdruck zu geraten. Gerade wo Corona Depressionen ansteigen lasse, sei dies "das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt".
Und die Beispiele schwerkranker Menschen, die partout nicht weiterleben wollen? Obwohl das Gesetz jetzt schon Möglichkeiten bietet, das Sterben zuzulassen, habe sie nicht für jeden Fall eine befriedigende Antwort parat, räumt Kummer ein: "Aber der Staat muss sich am Allgemeinwohl orientieren – und nicht an Einzelschicksalen."
Humaneres Sterben?
Die Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), die für die Liberalisierung lobbyiert und in Zukunft womöglich assistierten Suizid anbieten könnte, sieht hingegen einen historischen Durchbruch: Schwerkranken, die nicht mehr länger leiden möchten, werde das Sterben "ein Stück humaner" gemacht.
Göttling, die sich in der ÖGHL engagiert, befürchtet aber, dass die Politik alles daran setzt, die Grenzen möglichst eng zu fassen. Wenn etwa als Bedingung fünf ärztliche Gutachten verlangt werden, sei das auch eine Geldfrage: "Bei den Gegnern handelt es sich um einflussreiche Gruppen." (Gerald John, 14.12.2020)