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Teilnehmer der Pride-Parade 2019 vor dem Budapester Parlamentsgebäude.

Foto: Reuters / Tamas Kaszas

Budapest – Am Dienstag hat eine Verfassungsänderung das ungarische Parlament passiert. Nun wird eine Definition von Elternschaft festgeschrieben, die gleichgeschlechtliche Paare ausschließt: Eltern können demnach nur Mann und Frau sein, die Mutter muss eine Frau und der Vater ein Mann sein. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Ungarn keine Kinder adoptieren, auch die Adoption eines Stiefkinds ist nicht möglich. Lesbischen Paaren ist zudem die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung verwehrt.

Geburtsgeschlecht unveränderlich

Laut der Verfassungsnovelle gilt auch das Geschlecht, das einem Baby bei der Geburt zugeschrieben wird, künftig als unveränderlich. Transpersonen können ihr Geschlecht in Ungarn damit nicht mehr an ihre Geschlechtsidentität anpassen. Bereits im Mai wurde die behördliche Eintragung der Änderung des Geschlechts verboten. Viele Transpersonen geraten dadurch in schwierige Situationen, wenn sie ihre Ausweise vorlegen müssen. Die ungarische Organisation Transvanilla verurteilte dies als Einschnitt in die Selbstbestimmung von Transmenschen.

"Werte der ungarischen christlichen Kultur"

134 Abgeordnete stimmten für die Verfassungsnovelle, 45 dagegen, fünf enthielten sich. Die Regierung argumentiert die Änderung mit einem stärkeren Schutz der Familie und der Sicherheit von Kindern. Diese hätten einen Anspruch auf die Geschlechtsidentität zur Zeit ihrer Geburt. Kindern solle eine Erziehung nach den Werten der ungarischen christlichen Kultur ermöglicht werden.

Die Einschränkung der Rechte von LGBTQI-Personen in Ungarn wird von der EU und der Opposition scharf kritisiert. Im Tauziehen um den Rechtsstaatsmechanismus, der EU-Gelder künftig an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien knüpft, wurde ihre Situation immer wieder angeführt. (rio, 15.12.2020)