Präsidentschaftswahlkampf 2016: Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen im Studio bei Ingrid Thurnher.

Foto: APA/ORF/Thomas Ramstorfer

Wien – In der "Causa Tempelberg" hat Norbert Hofer in der zweiten Instanz gegen den ORF verloren, weist Armin Wolf in seinem neuen Blogeintrag hin. Hofers Beschwerde sei unbegründet, der ORF habe nicht gegen das Objektivitätsgebot verstoßen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.

Zum Hintergrund: Norbert Hofer hatte im Wahlkampf 2016 erzählt, wie er bei einem Israel-Besuch zwei Jahre zuvor "mitten in einen Terrorakt hineingekommen" sei. Am Tempelberg hätte eine "mit Handgranaten und Maschinenpistolen" bewaffnete Terroristin versucht, "betende Menschen zu töten", sie sei aber "zehn Meter neben mir" von der Polizei erschossen worden. Diesen Anschlag hat es aber so nicht gegeben.

Moderatorin Ingrid Thurnher hatte den damaligen FPÖ-Präsidentschaftskandidaten Hofer in einem TV-Duell damit konfrontiert, dass es die Tötung einer Terroristin, deren Augenzeuge er gewesen sein wollte, nicht gegeben habe. Später stellte sich heraus, dass an der Klagemauer sehr wohl ein Zwischenfall mit Schussabgabe stattgefunden hatte, allerdings hatte es sich nicht um eine Terroristin gehandelt. Thurnher hielt dem in der Live-Sendung die Aussage eines israelischen Polizei-Sprechers entgegen, wonach es im Juli 2014 zu keinem derartigen Vorfall gekommen sei.

KommAustria wies Beschwerde 2017 ab

Hofer legte daraufhin Beschwerde gegen den ORF ein. Dieser habe einen "falschen Eindruck vermittelt" und Thurner außerdem versucht, den Kandidaten mit Sprechen im Singsang-Ton oder Augenrollen "lächerlich zu machen", so Hofers Anwalt, der darin eine Verletzung des Objektivitätsgebots sah.

2017 blitzte Hofer mit seiner Beschwerde bei der Medienbehörde KommAustria ab, die Behörde stellte fest, dass der ORF im BP-Wahl-"Duell" am 19. Mai nicht gegen das ORF-Gesetz verstoßen, sondern vielmehr "mit bestmöglicher Genauigkeit" recherchiert hat.

In "aufwändiger Beweisermittlung" habe man "die Recherchetätigkeit des ORF gründlich untersucht", auch Zeugen wurden befragt. Heraus kam der Befund, "dass der ORF seine Recherchen auf Basis von Hofers öffentlichen Darstellungen zum Vorfall am Tempelberg mit bestmöglicher Genauigkeit und Sorgfalt durchführte, insbesondere auch durch das Interview mit dem israelischen Pressesprecher der Polizei", so die KommAustria damals. (red, APA, 15.12.2020)