Die Gegendarstellung der oe24 GmbH wendet sich gegen einen Satz in einem STANDARD-Artikel über ein Gespräch mit ORF-Reporterlegende Friedrich Orter (Bild).
Foto: Standard/Andy Urban

Im periodischen elektronischen Medium (Website iS des § 1 Abs 1 Z 5a lit b MedienG) www.derstandard.at wird seit 11. November 2020 ein Artikel unter der Überschrift "Medien in der Terrornacht: Tote für die Quote" abrufbar gehalten. Der Artikel thematisiert die Berichterstattung von Medien über die Terrornacht des 02. November 2020. In diesem Kontext wird die Behauptung verbreitet, dass "Wolfgang Fellners TV-Sender oe24.TV – und damit oe24.at – (...) Erschießungsvideos" gezeigt habe.

Diese Tatsachenmitteilung ist zum Teil unwahr. Auf der Website www.oe24.at wurden zu keinem Zeitpunkt Videos zeigend den Attentäter der Terrornacht v 02. November 2020 bei der Erschießung von Opfern zum Abruf bereitgehalten. Zutreffend ist bloß, dass im linearen Fernsehprogramm "oe24.TV" temporär ein derartiges Video verbreitet wurde, das aber nicht via "Livestream" über die Website www.oe24.at abrufbar war.