Ab 26. Dezember gelten wieder ganztägige Ausgangsbeschränkungen. Zu Silvester soll es dieses Jahr auch ruhig zugehen.

Foto: Matthias Cremer

Frage: Kann man noch die letzten Geschenke kaufen gehen?

Antwort: Ja, der Handel bleibt bis inklusive 24. Dezember offen. Die Schulferien werden auch nicht vorverlegt, Mittwoch bleibt der letzte Schultag – mit Präsenz.

Frage: Und was gilt jetzt zu Weihnachten?

Antwort: Am 24. und 25. gibt es keine Ausgangsbeschränkungen. Unter dem Weihnachtsbaum dürfen sich maximal zehn Personen die Schokoschirmchen streitig machen.

Frage: Ein negativer Corona-Test wäre kurz davor nicht schlecht, oder?

Antwort: Das denken sich derzeit offenbar viele Menschen, die die Infektionsgefahr beim Fest verringern wollen.

Eine Autoschlange vor der Teststraße beim Austria Center in Wien, aufgenommen am Sonntagnachmittag.
Foto: Kroisleitner

In Wien war die große Teststraße beim Austria Center am Sonntag heillos überlastet. Augenzeuginnen berichten von mehr als dreistündigen Wartezeiten, manche wurden trotz Terminvereinbarung weggeschickt, vor dem Drive-in bildeten sich lange Autoschlangen. Am Nachmittag wurden beim Austria Center zur Bewältigung des Andrangs weitere Walk-in-Teststationen eröffnet.

Frage: Werden auch in anderen Bundesländern die Kapazitäten für freiwillige Schnelltests vor Weihnachten aufgestockt?

Antwort: In Oberösterreich werden am Montag drei neue Stationen eröffnet, eine zusätzliche in Linz und je eine in Wels und Steyr. Zuvor war am Wochenende das Anmeldesystem wegen des Andrangs kollabiert. In Niederösterreich führt das Bundesheer am Montag und Dienstag die Testungen in Amstetten, Korneuburg, St. Pölten, Wiener Neustadt und Zwettl durch. Auch in anderen Bundesländern helfen Soldaten mit, insgesamt sind es 400.

Frage: Was passiert nach dem 25. Dezember?

Antwort: Ab dem Stefanitag gilt wieder ein harter Lockdown, der bis 18. Jänner währen soll. In dieser Zeit gibt es ganztägige Ausgangsbeschränkungen. Auch der Handel muss wieder schließen, der übliche Run beim Geschenkumtausch nach Weihnachten entfällt daher. Die strenge Einreiseverordnung samt zehntägiger Quarantäne (beziehungsweise Freitesten nach fünf Tagen Isolation) wird um eine Woche bis ebenfalls 18. Jänner verlängert.

Frage: Gibt es irgendwelche Lockerungen für den Silvesterabend?

Antwort: Nein, auch zum Jahreswechsel gelten die Ausgangsbeschränkungen. In Privatwohnungen dürfen Angehörige eines Haushalts nur eine weitere Person aus einem anderen Haushalt treffen. "Es gibt keine Silvesterparty", sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Den Bürgermeistern werde er empfehlen, keine privaten Feuerwerke zu genehmigen – öffentliche Feuerwerke werde es ohnehin nicht geben.

Frage: Kurz vor Ende des Lockdowns wird es wieder Massentests geben. Muss man diesmal teilnehmen?

Antwort: Nein, aber wer das Angebot nicht annimmt, hat Nachteile in Kauf zu nehmen. Denn nur wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, soll in der Woche nach dem 18. Jänner bestimmte Freiheiten zurückbekommen, darunter der Besuch von Wirtshaus, Kino oder Friseur.

Frage: Alle anderen müssen ab in die Heimquarantäne?

Antwort: Nur mit positivem Ergebnis muss man in Quarantäne. Wer sich nicht testen lässt, darf weiterhin aus den bekannten fünf Gründen außer Haus gehen. Im Supermarkt, in der Arbeit oder in den Öffis muss dann aber eine FFP-2-Maske getragen werden. Einzelhandel, Lokale, Kultur- oder Sporteinrichtungen sollen für Testmuffel tabu bleiben.

Frage: Ist die Kopplung von Freiheiten an Tests rechtlich überhaupt zulässig?

Antwort: Experten halten eine verfassungskonforme Regelung für prinzipiell möglich, zumal die Ungleichbehandlung durch die unterschiedliche Infektionsgefahr sachlich gerechtfertigt werden könne. Die aktuelle Gesetzeslage dürfte aber noch nicht ausreichen, es braucht also eine diesbezügliche Änderung im Parlament. Das Gesundheitsministerium teilte dem STANDARD am Sonntag mit, dass die Testauflagen bereits am Montag in der Sondersitzung des Nationalrats im Epidemiegesetz beziehungsweise im Covid-Maßnahmengesetz verankert werden sollen.

Frage: Der bei der Masse durchgeführte Antigentest bildet ja nur eine Momentaufnahme – wie lange soll ein negativer Befund überhaupt als Passierschein gelten?

Antwort: Diese Frage ist noch offen. Ungeklärt ist derzeit auch, welche Tests als "Passierscheine" akzeptiert werden – wie es also beispielsweise um eigenhändig besorgte Tests aus Apotheken steht. Der Verfassungsjurist Peter Bußjäger gibt außerdem zu bedenken, dass die Kontrolle der Testdaten beim Betreten etwa eines Restaurants juristisch heikel wird, zumal es sich bei einem privaten Betreiber um keine Behörde handelt. (Theo Anders, 20.12.2020)