Die Kopplung von Testergebnissen an Freiheiten muss per Gesetz durch das Parlament.

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Wien – Die türkis-grüne Regierung will in der Woche nach dem dritten Lockdown ein negatives Corona-Testergebnis zur Voraussetzung für das Betreten von Lokalen, Dienstleistungsbetrieben, Kultur- und Sporteinrichtungen machen. Wer keinen Passierschein in Form eines negativen Befundes hat, soll derartige Orte nicht betreten dürfen. Wie aber etwa die Juristen Peter Bußjäger und Karl Stöger erklärt haben, braucht es für eine Kopplung von Freiheiten an Tests eine neue gesetzliche Grundlage. Auf Basis der bisherigen Gesetzeslage könne das Freitestkonzept wohl nicht verordnet werden, sagen die Experten.

Gesetzesänderung nötig

Dieser Meinung ist man offenbar auch in der Koalition, die daher für die laufende Sondersitzung des Nationalrates einen Abänderungsantrag einbringt. Darin soll der Nachweis eines negativen Tests als mögliche Auflage für das Betreten von Orten im Epidemiegesetz sowie Covid-Maßnahmengesetz verankert werden. Im Gesundheitsausschuss des Nationalrats sollen diese Regelungen dann konkretisiert werden und Anfang Jänner in einer weiteren Sitzung des Nationalrats beschlossen werden.

Bundesrat kann für zwei Monate blockieren

Doch für ein Inkrafttreten des Gesetzes braucht es danach auch noch die Zustimmung des Bundesrats, der Länderkammer des Parlaments – und dort droht Türkis-Grün Ungemach. Denn unter den 61 Mandataren des Bundesrats hat die Regierung keine Mehrheit: SPÖ, FPÖ und Neos haben gemeinsam 31 Sitze und somit ein aufschiebendes Veto. Damit können sie Gesetze um bis zu acht Wochen verzögern. Im Normalfall bringt eine solche Verzögerung effektiv nicht viel, doch in einer Pandemie sind zwei Monate eine lange Zeit. In den vergangenen Tagen zeigte sich keine der drei Oppositionsparteien von der Freitest-Idee überzeugt, die FPÖ ist strikt dagegen. (Theo Anders, 21.12.2020)