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Wien – Interessant an der Causa Petzner, in der es rund um seine "Schlitzaugen"-Sager um Verhetzung geht, ist auch, wie es zum Strafantrag der Staatsanwaltschaft (StA) Wien vom 23. November kam. Die Staatsanwaltschaft wollte die Angelegenheit nämlich durch eine Diversion erledigen, also durch einen außergerichtlichen Tatausgleich, bei dem es zu keiner Anklage (in dem Fall: Strafantrag) kommt. Von diesem ihrem Vorhaben berichtete die StA Wien ihrer Oberbehörde, der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, so ist das für clamorose, also öffentlichkeitswirksame Verfahren vorgesehen.

Die OStA Wien war anderer Rechtsansicht – und erteilte am 11. November die Weisung, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag einbringen muss. Denn: "Die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung liegen nicht vor." Laut OStA stünden dem general- und spezialpräventiven Erwägungen entgegen (also: Abschreckung für andere und für Petzner, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und so etwas nicht wieder zu tun), zudem sei die Schuld Petzners "schwer". All das darf aber bei einer Diversion nicht sein.

"Keine unbedachte Entgleisung"

Konkret schreibt die OStA, dass Petzner seine Äußerungen in einem Interview getätigt habe mit "einem Boulevardmedium mit einer notorisch hohen Reichweite und einem Publikum, bei dem Fehlinterpretationen derartig xenophober Äußerungen nicht ausgeschlossen werden können". Gerade Petzner als früherer "nicht nur ranghoher Politiker, sondern als Pressesprecher des seinerzeitigen Kärntner Landeshauptmanns und als Wahlkampfleiter des BZÖ (…)" mit Verantwortlichkeit für (mediale) Kommunikation könne in der Interviewsituation "keineswegs eine unbedachte oder auf eine gewisse Empörung zurückzuführende Entgleisung zugebilligt werden".

Dass Petzner sich damit erklärte, er habe keine Hassgefühle bei anderen erwecken wollen, sei keine (für eine Diversion) ausreichende Verantwortungsübernahme. Zudem zieht OstA-Wien-Leiter Johann Fuchs die, "wenngleich nicht einschlägige, Vorstrafe" Petzners ins Kalkül: Sie füge sich "in das Bild einer festsitzenden, den rechtlich geschützten Werten nicht ausreichend verbundenen Geisteshaltung" Petzners, der durch eine Diversion "spezialpräventiv nicht beizukommen" sei.

Verweis auf Broschüren-Affäre

Zur Erinnerung: 2017 wurde Petzner in der "Broschüren-Affäre" zu zehn Monaten bedingt verurteilt, es ging darum, dass eine Werbebroschüre für den Wirtschaftsstandort Kärnten in abgewandelter Form als BZÖ-Wahlkampfbroschüre des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verwendet wurde. Petzner hatte ein Geständnis abgelegt und das Urteil angenommen, er meinte, das Verfahren sei "positiv für die politische Hygiene im Land gewesen".

In der OStA Wien bestätigt man die Weisung. Dass die Oberbehörde eine von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Diversion abdreht, komme selten vor, heißt es in Justizkreisen. Dazu will die OStA Wien aber nichts Konkretes sagen. Am Dienstag fiel dann das erste Urteil in der Causa: Drei Monate bedingter Haft für Petzner, nicht rechtskräftig.

DER STANDARD betont, dass für Petzner die Unschuldsvermutung gilt. (Renate Graber, 22.12.2020)