Der Justizpalast, der Sitz des Wiener Oberlandesgerichts (OLG).

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Wien – Zwei Männer, die in der Nacht auf den 3. November unmittelbar nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt als mögliche Beteiligte beziehungsweise Mitwisser festgenommen worden sind, befinden sich nicht mehr in U-Haft. Ihre Haftbeschwerden beim Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatten Erfolg. "Sie wurden wegen mangelnden Tatverdachts auf Anordnung des Oberlandesgerichts enthaftet", bestätigte OLG-Sprecher Reinhard Hinger Dienstagmittag.

Sie hätten sich "viel zu weit entfernt vom Tatgeschehen befunden", erläuterte Hinger. Von einem dringenden Tatverdacht sei bei den beiden nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht auszugehen.

Weitere Beschwerden abgewiesen

Dagegen wurden bei sechs weiteren Männern, für die wenige Stunden nach dem Anschlag die Handschellen geklickt hatten, die Haftbeschwerden als unbegründet abgewiesen. Bei ihnen reicht nach Dafürhalten des OLG Wien die gegenwärtige Beweislage aus, um weiter eine mögliche Beitragstäterschaft bzw. Mitwisserschaft anzunehmen.

Bei dem Anschlag wurden vier Passanten getötet, ehe der Attentäter K. F. von der Polizei erschossen wurde. Noch in derselben Nacht wurden zunächst 14 Personen aus dem Umfeld des 20-jährigen Anhängers der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) festgenommen. Zehn von ihnen kamen in weiterer Folge in U-Haft, einer von ihnen gelangte auf freien Fuß, weil die Staatsanwaltschaft Wien, die insgesamt gegen knapp zwei Dutzend Personen ermittelt, von sich aus nicht mehr von hinreichenden Haftgründen ausging.

Einer der neun seit November Inhaftierten – ein 16 Jahre alter Bursch – hat bisher auf Haftbeschwerde verzichtet. Am vergangenen Wochenende wurden zwei weitere Männer festgenommen. Sie befinden sich inzwischen in U-Haft, mittels einer DNA-Analyse sollen ihre Fingerabdrücke an den Tatwaffen nachgewiesen worden sein. (APA, 22.12.2020)