Auch beim Impfen muss geteilt werden. Die erste Lieferung für Österreich besteht aus 10.000 Dosen.

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Masken und Impfungen sind, was die Covid-Vorsorge für besonders gefährdete Menschen betrifft, das Gebot der Stunde. Vor allem bei den in Pensionisten- und Pflegeheimen geplanten Impfungen gibt es aber noch organisatorische Hindernisse zu überwinden, weil immer mehr Bundesländer noch heuer beginnen wollen. Über die Verteilung der ersten Tranche von 10.000 Impfdosen wird deswegen noch verhandelt.

1.500 statt 4.500 in Niederösterreich

Bisher hatten sich Wien und Niederösterreich für den Beginn der Impfungen von Heimbewohnern und Personal am 27. Dezember angemeldet. Für Niederösterreich waren 4.500 Dosen reserviert, davon 3.000 für Heime und Kliniken des Landes, 1.500 für private Einrichtungen. Doch bis Dienstagmittag ist die voraussichtliche Gesamtzahl der Dosen auf 1.500 geschrumpft, wie es auf STANDARD-Anfrage im Landhaus in St. Pölten hieß.

Was insofern ärgerlich sei, weil der grobe Verteilungsschlüssel damit wieder geändert werden müsste. Zum Start sollen Heime versorgt werden, die gute organisatorische Voraussetzungen mitbringen.

2.000 statt 5.000 in Wien

Wien ging noch vor wenigen Tagen davon aus, dass man mit 5.000 Impfdosen an den Start gehen kann, doch hier wurde die Zahl auf 2.000 herabgesetzt. Denn auch Oberösterreich will nun bereits kommenden Sonntag mit Impfungen loslegen, und Tirol rechnet Ende Dezember mit den ersten von jeweils zwei notwendigen Teilimmunisierungen für Hochrisikopersonen. Mitte Jänner wird dann auch in allen anderen Bundesländern geimpft. Das Gesundheitsministerium hat als erste große Charge 240.825 Impfdosen angekündigt.

In Wien hält sich die Enttäuschung über die Reduktion der Impfdosen in Grenzen. Der Start mit 10.000 Impfungen für ganz Österreich sei ohnehin nur so etwas wie ein symbolischer Akt, eine Jetzt-geht's-los-Aktion. Für Jänner seien 50.000 weitere Impfungen in Wien geplant, und im Februar komme dann die große Charge, heißt es im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Es werde einen fairen Aufteilungsschlüssel für städtische und private Einrichtungen geben.

Wer schon Corona hatte, kann nachgereiht werden

Im Gesundheitsministerium wird betont, dass es einen bedarfsorientierten Bundesländerschlüssel gebe, nach dem die in Österreich ankommenden Impfdosen auf die Bundesländer verteilt werden. Letztere müssten selbst entscheiden, welche Einrichtungen versorgt werden. Man gehe davon aus, dass sich alle an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums halten. Demnach können zum Beispiel Personen, die nachweislich in den vergangenen drei Monaten eine Infektion hatten, nachgereiht werden, da hier eine Immunität angenommen werden könne.

Alle Personen über 65 Jahre bekommen von der Regierung ein (verspätetes) Weihnachtsgeschenk: zehn Stück Atemschutzmasken der Kategorie FFP2, die besser als herkömmliche Stoffmasken vor einer Corona-Ansteckung schützen. Das Vorhaben wurde schon Anfang Dezember angekündigt. Weil die Abfrage der Daten im Zentralen Melderegister erst vom Parlament abgesegnet werden musste, beginnt die Verteilung erst in dieser Woche.

Masken kommen per Post

Die Masken werden direkt an die Haushalte geschickt, ein genauer Ablaufplan soll laut Gesundheitsministerium in Kürze präsentiert werden. Die Kosten werden bei "unter 15 Millionen Euro" liegen, heißt es.

Während die Gesamtzahl der aktiven Corona-Fälle sinkt, steigt sie in Alten- und Pflegeheimen weiter an. So sind momentan über 4.000 Heimbewohnerinnen und -bewohner aktiv infiziert, noch vor 40 Tagen waren es knapp halb so viele. Seit Beginn der Pandemie haben sich gut 14.000 Heimbewohner angesteckt, davon 10.000 in den vergangenen 40 Tagen. Österreichweit ist momentan etwa ein Fünftel der Corona-Infizierten über 65 Jahre.

Strenge Regeln und Weihnachtsausnahmen

Die Regeln in Heimen wurden stetig verschärft, zuletzt auf einen Besuch pro Bewohner und Woche. Außerdem müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen und negativ getestet sein. In der aktuellen Verordnung ist auch festgelegt, dass ein Pflegeheimbetreiber seinen Bewohnern einmal pro Woche einen Test zur Verfügung stellen muss, wenn diese zwischenzeitlich das Heim verlassen, zweimal pro Woche. Außerdem müssen Aufklärungsgespräche geführt werden, wenn Bewohner länger als zwei Stunden draußen waren. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen zweimal die Woche getestet werden.

Am 24. und 25. Dezember dürfen im Rahmen von zwei Besuchen höchstens zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt kommen. (elas, simo, van, 22.12.2020)