3.000 Dollar wollte der Verkäufer für den Oneplus-9-Prototyp.

Foto: Screenshot/eBay/Web Archive

Dass Smartphone-Prototypen auf Online-Verkaufsplattformen landen, ist nicht ganz neu. Der bekannteste Fall dürfte wohl ein Vormodell des iPhone 4 gewesen sein, das 2010 auf Ebay aufgetaucht war. Der Techblog "Gizmodo" ersteigerte das Gerät und berichtete detailliert darüber. In Cupertino war man darüber ganz und gar nicht erfreut. Die Angelegenheit sorgte für einen – letztlich beigelegten – Konflikt zwischen Apple und dem Medium, inklusive einer polizeilichen Hausdurchsuchung bei einem Redakteur.

Ganz so dramatische Folgen dürfte das jüngst aufgetauchte Angebot für einen Prototyp des Oneplus 9 auf besagter Plattform nicht haben. Dem Anbieter (oder einem Oneplus-Mitarbeiter, so es sich um dieselbe Person handelt) könnten aber unangenehme Konsequenzen blühen.

Dürfte von Leaker stammen

Stolze 3.000 Dollar (derzeit etwa 2.560 Euro) wurden für das Gerät verlangt. Das Angebot ging laut Android Central relativ schnell wieder offline, kann aber über das Web Archive auch nachträglich noch betrachtet werden. Laut Beschreibung handelt es sich beim Anbieter um die gleiche Person, die zuletzt schon Fotos des Vorabmodells an Phonearena übermittelt hatte.

Die Fotos scheinen diese Angabe zu bestätigen. Ein Bild taucht auch bei Phonearena auf, auf Ebay allerdings ohne Wasserzeichen. Die anderen Aufnahmen sehen stark danach aus, als wären sie mit demselben Gerät aufgenommen worden.

Gerätenummer erleichtert Nachverfolgung

Acht GB RAM und 128 GB Speicher hat das Vorseriengerät laut der Listung. Angetrieben wird es von Qualcomms neuestem Chip, dem Snapdragon 888. Die Auflösung der Hauptkamera wird mit 48 MP angegeben. Vorinstalliert ist Oxygen OS, basierend auf Android 11.

Mit dem unachtsamen Umgang mit den Fotos könnte sich der Anbieter aber selbst in Gefahr gebracht haben. Denn darauf ist auch der eindeutige Gerätecode zu sehen, der auf Prototypen häufig eingeblendet wird. Das dürfte es Oneplus relativ einfach machen herauszufinden, wer der Verkäufer ist oder, zumindest, welcher Mitarbeiter das Gerät zuletzt hatte, bevor es beim Anbieter landete. (red, 28.12.2020)