Die Teststation beim Wiener Austria Center.

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Auch wenn einem vieles im dritten Lockdown erscheinen mag wie eine Fortsetzung von "Und täglich grüßt das Murmeltier", gibt es doch eine entscheidende Veränderung: So hat dieser Lockdown zwei Enden. Ab dem 18. Jänner soll es möglich sein, sich aus dem Lockdown mit einem negativen Ergebnis "freizutesten". Während für die einen dann weiterhin Ausgangsbeschränkungen gelten und der Zutritt zu Lokalen verwehrt bleibt, sollen sich andere wieder frei bewegen dürfen.

Doch bisher fehlen noch die rechtlichen Grundlagen für dieses Vorhaben. Bisher noch keine Termine gibt es für einen Gesundheitsausschuss beziehungsweise für einen außerordentlichen National- und Bundesrat im Jänner. Die Freitestpläne müssen noch das gewöhnliche parlamentarische Prozedere durchlaufen und von der Länderkammer abgesegnet werden. Dort hält die Opposition eine Mehrheit und kann mit ihrem Veto das Gesetz um bis zu acht Wochen verschieben. Im Normalfall tritt der Bundesrat erst wieder am 28. Jänner zusammen – das wäre in dem Fall zu spät, da die neue Maßnahme doch schon bei der Massentestung Mitte Jänner in Kraft treten soll. Die Zeit drängt also für die Regierungsparteien in Sachen Terminsuche.

Offen ist auch, wie das Prozedere konkret vonstatten gehen soll. So war ursprünglich davon die Rede, dass die "Freitestungen" am Wochenende vor dem 18. Jänner abgewickelt werden sollen. Wien kündigte hingegen bereits an, dass die Testungen bereits am 8. Jänner starten sollen. Unklar ist, wie lange das entsprechende Testergebnis dann Gültigkeit besitzt.

Kontrollen vor Eingängen

Auch bei der Frage, wo und wer das negative Test-Attest kontrollieren soll, herrscht noch Verwirrung. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sieht, wie er am Montag sagte, die Zuständigkeit vornehmlich bei den Betreibern selbst sowie etwa der Wirtschaftskammer oder dem Arbeitsinspektorat. Die Polizei sei nur in Ausnahmefällen zuständig, etwa wenn sie durch die Gesundheitsbehörden zu Stichproben aufgefordert würde. Ansonsten sei ein Einsatz aber nur dann vorgesehen, wenn es zu einer Eskalation komme.

Anders sieht das Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Diese blieb auch am Montag bei ihrem Standpunkt, dass es "absurd wäre", die Verantwortung der Kontrollen den Betreibern von Lokalen aufzubürden. "Davon war nie die Rede, und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein", heißt es in einem Statement an den STANDARD. Die Aufgabe der Kontrolle obliege den zuständigen Gesundheits- und Bezirksbehörden. Auch Wirte-Sprecher Mario Pulker sagte, die Gastro wolle die Freitestungen keinesfalls kontrollieren.

Schwierige Ausgangslage

Von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) wiederum heißt es, dass die Regelung, wer für die Kontrollen zuständig sei, im Jänner erarbeitet werde.

Aus juristischer Sicht wäre es zwar möglich, die Betreiber in die Pflicht zu nehmen, Atteste zu kontrollieren – es wäre aber heikel. Verfassungsjurist Heinz Mayer sagt dazu: "Ich halte das rechtspolitisch für äußerst fragwürdig. Da zwingt man einen Gastronomen dazu, dass er seine eigenen Gäste kontrolliert und unter Umständen abweist. Damit bringt man ihn in eine Situation, die eigentlich unerträglich ist."

Allerdings komme es auch darauf an, wie die Regelung ausgestaltet werde: Müsse ein Betreiber nur kontrollieren, "soweit es zumutbar ist", wäre das rechtlich machbar. Für die Gesundheitsbehörden wiederum wäre es laut Mayer ohne polizeiliche Hilfe "sehr schwierig", diese Kontrollen durchzuführen, immerhin hätten sie keine Exekutivbefugnis: "Die können ja niemanden daran hindern, dass jemand wo reingeht." (Vanessa Gaigg, Jan Michael Marchart, Gabriele Scherndl, 28.12.2020)