Der idyllische Winterurlaub in einer Hütte ist im Lockdown nicht erlaubt. Trotzdem werden Ferienwohnungen, Apartments und Chalets in Österreich angeboten.

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Die Skigebiete sind offen – die Hotels, Pensionen und auch Ferienwohnungen für Urlauber jedoch geschlossen. Auf den gängigen Online-Plattformen für Hotelbuchungen und Zimmervermietungen wird der geneigte Gast in Österreichs Skigebieten jedoch auch im Lockdown trotz Beherbergungsverbots fündig. Ob in Obertauern, Bad Gastein, im Zillertal oder im Bregenzerwald – überall sind auch zu Silvester noch Zimmer zu haben.

Übernachtungen sind derzeit laut Gesetz freilich nur in Ausnahmefällen erlaubt, darunter fallen etwa berufliche Gründe oder unaufschiebbare medizinische Behandlungen außerhalb des Heimatorts. Ein kurzer Skiurlaub nur zum Zweck des Wedelns geht sich damit nicht aus.

Ein Hotel in einem Skigebiet in Salzburg bietet etwa noch eine ganze Ferienwohnung an. Auf telefonische Nachfrage, ob denn diese auch im Lockdown für Silvester buchbar sei, heißt es von einer Rezeptionistin: "Wir dürfen nicht touristisch vermieten, sondern nur für Arbeitsaufenthalte." Als die Gespräche auf das Thema Pulverschnee zusteuern, kommt noch der Nachsatz: "Manche sagen, sie holen sich eine Bestätigung von der Arbeit. Aber nur zum Skifahren würde ich es Ihnen nicht raten."

Silvester im Kitzbüheler Apartment

Auch in Kitzbühel wird man für einen kurzfristigen Aufenthalt mit einigem Aufwand noch fündig. Die meisten online verfügbaren Hotels weisen auf Anfrage auf die geltende gesetzliche Regelung im Lockdown hin: "Wir dürfen nicht vermieten. Nur für berufliche Zwecke."

Doch es gibt auch andere – es sind Ausnahmen. Auf den Plattformen sind besonders viele Apartments, Chalets und Ferienwohnungen zu finden, die zu haben wären. Wie lange man zu bleiben gedenke und für wie viele Personen der Aufenthalt geplant sei, wird höflich gefragt. Und es wird darauf hingewiesen, dass das Apartment – nur einige hundert Meter vom Skilift entfernt und mit allem, was der Gast gemeinhin so braucht und wünscht, von WLAN bis Parkplatz – sogar 30 Prozent günstiger sei. Man möge sich doch gerne noch einmal melden, wird von der Dame mit österreichischer Handynummer, aber nichtösterreichischem Idiom beschieden.

Angebote auf Plattformen nicht immer aktuell

Im November gab es laut Statistik Austria 1,1 Millionen Nächtigungen in Österreich. Seit 3. November galt der leichte Lockdown, am 16. November ging er dann in den zweiten harten Lockdown über. Der Rückgang im Vergleich zum November 2019 ohne Corona war aber beträchtlich: Bei den Nächtigungen betrug das Minus 80 Prozent, die Zahl der Gäste brach um 90 Prozent ein.

Albert Ebner, Salzburger Tourismus-Spartenobmann der Wirtschaftskammer und selbst Hotelier, meint, dass die Angebote auf den Buchungsplattformen nicht immer aktuell seien: "Nur wenn dort Zimmer freigeschaltet sind, heißt das nicht, dass sie auch geöffnet haben. Viele vergessen die Freischaltung herauszunehmen und die Angebote zu stornieren." Dass es schwarze Schafe unter den Hoteliers geben soll, darüber liege ihm nichts vor.

Wer kontrolliert die Beherbergungsbetriebe?

Doch wer kontrolliert die Angaben der Gäste und der Betreiber – und damit die Einhaltung des Beherbergungsverbots im Lockdown auch in den Skigebieten? Hotelier und Wirtschaftskämmerer Ebner sagt: "Wir werden nicht die Sheriffs spielen. Wir appellieren an die Eigenverantwortung unserer Gäste, die auch wissen, dass wir im Lockdown sind." Er habe auch noch nicht gehört, dass Betriebe kontrolliert wurden.

Laut dem Tourismusministerium unter Elisabeth Köstinger (ÖVP) obliegt die Kontrolle den Bezirks- beziehungsweise Gesundheitsbehörden. Zuständig für die Kontrolle selbst ist die Polizei. Doch in Kärnten wurden etwa "noch keine Kontrollen von den Bezirkshauptmannschaften angeordnet", wie ein Sprecher der Landespolizeidirektion dem STANDARD sagt. "Es gab auch noch keine Anzeigen oder Hinweise auf mögliche Verstöße."

Bei der Polizei Tirol heißt es, dass keine Stichprobenkontrollen geplant seien. "Aber im Verdachtsfall, bei konkreten Anzeigen oder wenn von Behördenseite ein Auftrag kommt, wird kontrolliert", sagt Polizeisprecher Bernhard Gruber zum STANDARD. Auch in Salzburg habe es bei der Polizei noch keine Beanstandungen gegeben. "Wenn es nicht explizit angezeigt wird, ist es auch schwer polizeilich zu kontrollieren", sagt der Salzburger Polizeisprecher Hans Wolfsgruber. Die Gesundheitsbehörde könnte die Polizei mit Kontrollen beauftragen, wenn es konkrete Hinweise gebe.

Laut Tourismusministerium ist der Gast dazu verpflichtet, dem Inhaber der Betriebsstätte das Vorliegen des Ausnahmegrundes "glaubhaft zu machen", wie es heißt. Das könne eine "offensichtliche Geschäftsreise oder eine Bestätigung durch den Arbeitgeber" sein.

Die Strafen bei festgestellten Verstößen sind hoch: Betreibern von Unterkünften drohen bis zu 30.000 Euro Strafe. Mieter können mit bis zu 1.450 Euro belangt werden. (Stefanie Ruep, David Krutzler, Regina Bruckner, 29.12.2020)