Die gesetzliche Regelung zum Freitesten aus dem Lockdown soll nächste Woche vorgelegt werden.

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Wien/Innsbruck – Der dritte Lockdown endet in Österreich etwas anders als die vorhergegangenen: Bis 18. Jänner ist er geplant – allerdings nur für jene, die sich am Wochenende davor mit einer Teilnahme an den Massentests freitesten. Alle anderen müssen sich noch bis 24. Jänner an die Lockdown-Regeln halten. Die gesetzliche Regelung wird erst nächste Woche vorgelegt, erste Bedenken äußerten aber bereits Rechts- und Datenschutzexperten.

Der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller warnt, dass das Freitesten verfassungswidrig sein könnte. Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigentest eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er biete nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Daher sei er ungeeignet, die Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen.

Eine Anfechtung beim Verfassungsgericht ist Müller zufolge recht aussichtsreich – würde allerdings an der Sache nichts ändern, weil der VfGH schon vom Fristenlauf her erst nach der "Freitestwoche" entscheiden könnte.

Datenschützer: Österreich hat keine Ausweispflicht

Kritik an dem bisher präsentierten Konzept der Regierung äußerte auch der Datenschutzexperte Hans Zeger. Der Obmann der Gesellschaft für Datenschutz (Arge Daten) erklärte am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal", dass es in Österreich keine Ausweispflicht gebe, einen Nachweis für einen negativen Corona-Test mit sich zu führen. Er sieht in der Diskussion darüber, wer die negativen Testergebnisse kontrollieren soll, einen Testlauf für mögliche Kontrollen von Impfzeugnissen.

Zeger kritisiert auch den elektronischen Impfpass. "So, wie es jetzt gemacht wird, dass zentral hier Register angefertigt werden, halte ich für problematisch", meinte der Datenschützer. Es wecke schlichtweg Begehrlichkeiten durch Dritte. Die Kommunikation der Regierung fördere zudem die Skepsis der Menschen, gerade was die Verwendung von Daten betreffe. Das führe früher oder später auch dazu, dass man einen hohen Anteil von Impfverweigerung haben werde.

Impfpflicht wäre wohl verfassungskonform

Was die Verfassungskonformität einer Impflicht – die von der Regierung allerdings wiederholt ausgeschlossen wurde – angeht, sieht Müller hingegen weniger Bedenken. Einige Voraussetzungen müssten gegeben sein: Es müsse wissenschaftlich erwiesen sein, dass man die Corona-Pandemie anders nicht in den Griff bekommen kann. Und es dürfte kein gelinderes Mittel geben, um diese lebensbedrohende Krankheit aus der Welt zu schaffen. Damit könnte durchaus ein invasiver Eingriff wie eine Impfung, die nicht gesundheitsbedrohend ist, verpflichtend vorgeschrieben werden.

Schwieriger wäre es, gesetzlich Erleichterungen für geimpfte Menschen zu gewähren. Das würde jedenfalls voraussetzen, dass sie nachweislich das Virus nicht weitergeben. Von einem späteren Lockdown müsste man vollständig immunisierte (also auch nichtansteckende) Menschen jedenfalls so weit ausnehmen, wie ihre Tätigkeit keine Clusterbildung durch Dritte verursachen kann.

Bürgermeister Willi will Ende der Massentests

Der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Grüne) fordert, dass die zweite Massentestrunde vom 15. bis 17. Jänner, also am Ende des Lockdowns, die letzte sein müsse. Danach solle man sich auf die Überzeugungsarbeit für die Impfung und die darauffolgende "Massenimpfung" konzentrieren. Mit der Durchführung und Kommunikation der Massentests durch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) war Willi nicht besonders glücklich: Er sah eine überfallsartige Vorgangsweise, die dazu geführt habe, dass die Beteiligung eher enttäuschend ausgefallen sei.

Die kommenden Massentests sieht Willi nun als wichtige Übung für die Phase der Impfung. Die Tests würden es erleichtern, eine "funktionierende und erprobte Impfstruktur" zur Verfügung zu haben. Wenn man innerhalb kurzer Zeit viele Menschen impfen könne, solle dies "ziemlich schnell in das normale Leben zurückführen". (brun, agr, 30.12.2020)