Für kleine Wohnungen sollen die Voraussetzungen im Gemeindebau für 2021 gelockert werden.

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Wien – Wien erleichtert im kommenden Jahr den Zugang zu kleinen Gemeindewohnungen. Für Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen muss künftig kein "begründeter Wohnbedarf" – grundsätzlich Voraussetzung für eine Eintrittskarte in den Gemeindebau – mehr nachgewiesen werden, wie Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) die APA informierte. Derzeit gibt es laut Stadt nämlich mehr Angebot als Nachfrage bei kleinen Gemeindewohnungen.

Um in der Bundeshauptstadt die Möglichkeit einer geförderten Wohnung in Anspruch nehmen und damit ein "Wiener Wohnticket" erhalten zu können, gibt es bestimmte Voraussetzungen wie etwa Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz Wien und eine Einkommensobergrenze. Für Gemeindewohnungen muss darüber hinaus ein "Begründeter Wohnbedarf" bestehen. Das ist etwa der Fall, wenn man "Jungwiener" oder alleinerziehend ist, es einen "Überbelag" beispielsweise durch Nachwuchs oder einen "Krankheitsbedingten Wohnbedarf" gibt.

Ein- oder Zweizimmerwohnung

Laut Gaál wird diese Schranke nun bei den Gemeindewohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen (25 bis 45 Quadratmeter bzw. 46 bis 65 Quadratmeter) aufgehoben – und zwar befristet für Vergaben im Jahr 2021. Interessierte können in einem individuellen Zeitfenster von drei Monaten nach einer Gemeindewohnung suchen, wobei das Angebot ausschließlich auf der Plattform für die Onlinevergabe (wohnberatung-wien.at) verfügbar ist, hieß es. Findet man eine passende Bleibe, wird diese – wie bei allen Gemeindewohnungen – unbefristet vergeben.

Die Aktion soll nicht zuletzt jenen helfen, die aufgrund der Corona-Krise ein dringendes Wohnproblem haben. Die derzeitige Ausnahmesituation mache sich für viele Menschen auch in der Brieftasche bemerkbar: "Das Einkommen ist oft weniger geworden, Miete und Rechnungen sind aber noch immer zu zahlen", hieß es. Die kleinen Gemeindewohnungen kosten im Schnitt laut Gaál-Büro zwischen 220 und 370 Euro im Monat.

Überangebot bei kleinen Wohnungen

Der erleichterte Zugang sei auch möglich, da kleine Gemeindewohnungen zuletzt nicht allzu häufig nachgefragt worden seien, erklärte ein Sprecher der Stadträtin. Soll heißen: Bei diesen Objekten gibt es derzeit eine Art Überangebot. Durch die Änderung stünden nun einige Tausend Wohnungen, die ansonsten wohl leer bleiben würden, einem erweiterten Personenkreis zur Verfügung.

Interessierte können sich bei Fragen an die Wohnberatung Wien wenden. Dort werde individuell geklärt, "wie und ob von der befristeten Aktion Gebrauch gemacht werden kann", hieß es. Beratungstermine können telefonisch unter der Nummer 24 111 oder per Mail (wohnberatung@wohnberatung-wien.at) vereinbart werden. (APA, 30.12.2020)