Viele sehnen sich nach einem Jahreswechsel, so richtig feierlich kann er aber nicht begangen werden.

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  • Treffen und Partys

Da das Land noch mitten im Lockdown ist, gelten auch in der Silvesternacht (so wie am 1. Jänner) die bekannten Ausgangsbeschränkungen. Das bedeutet, dass man den eigenen Wohnraum den ganzen Tag und die ganze Nacht über nur aus bestimmten Gründen verlassen darf, etwa zur Hilfeleistung oder für Spaziergänge. Treffen von mehreren Personen – und damit eine Party – sind grundsätzlich nicht erlaubt, die Sechs-Personen-Regel, wie es sie vor Weihnachten gab, gilt seit dem dritten Lockdown nicht mehr. Der private Wohnraum ist zwar von den Auflagen ausgenommen, allerdings braucht man eben einen guten Grund, um den eigenen privaten Wohnraum zu verlassen. Eine Party zählt nicht dazu.

Was jedoch erlaubt ist – und auch als Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen zählt –, ist das Treffen von einzelnen engen Bezugspersonen. Damit gemeint sind einerseits enge Angehörige (Eltern, Kinder und Geschwister) und enge Bezugspersonen, also jene Leute, zu denen man in der Regel mehrmals wöchentlich physischen oder nichtphysischen Kontakt hat. Nur: Man darf nicht mehrere einzelne Bezugspersonen gleichzeitig treffen. In der aktuell gültigen Verordnung ist explizit festgeschrieben, dass bei solchen Zusammenkünften nur ein Haushalt auf der einen und eine Einzelperson auf der anderen Seite zusammenkommen dürfen. Die gesamte Verordnung gilt übrigens nicht, wenn es um die Aufsicht minderjähriger Kinder geht.

Auch für Spaziergänge (und damit für das Feuerwerkschauen im Park) gilt: Man darf nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt, mit Familienmitgliedern oder engen Bezugspersonen unterwegs sein. Zu Personen, mit denen man nicht zusammenlebt, muss draußen außerdem ein Meter Abstand gehalten werden.

Was die Kontrollen angeht, so darf die Polizei zwar nicht grundlos in Privatwohnungen, um zu prüfen, wer da ist, jedoch kann sie im öffentlichen Raum kontrollieren. Dann muss man glaubhaft machen, dass man aus einem der Ausnahmegründe draußen ist. Außerdem kann die Polizei bei einem begründeten Verdacht – etwa wegen Lärms – Nachschau in der Wohnung halten.

  • Reisen und Ausland

Ein Kurztrip über Silvester oder ein Ausflug zum Böllerkauf in ein Nachbarland ist aufgrund derzeitiger Regeln schwierig. Erstens gelten in zahlreichen Ländern schärfere Einreisebedingungen, zweitens muss bei der Rückkehr nach Österreich mit Einschränkungen gerechnet werden. Grundsätzlich darf man derzeit nur aus folgenden Ländern ohne Beschränkung nach Österreich einreisen: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und Vatikan.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (und einige bestimmte Personengruppen, etwa Diplomatinnen und Diplomaten oder Studierende) dürfen auch aus anderen Ländern einreisen, müssen aber in zehntägige Quarantäne, aus der man sich nach dem fünften Tag freitesten kann. Keine Quarantäneregeln gelten etwa für humanitäre Hilfskräfte, 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuer und für jene, die aus medizinischen Gründen reisen.

  • Böller und Raketen

Auch, wenn man in diversen Supermärkten und bei Standln Feuerwerk und Böller kaufen kann, ist es weitgehend verboten, diese abzufeuern. Knallfrösche, Piraten, Raketen und Batteriefeuerwerke fallen in die sogenannte Kategorie F2, deren private Verwendung ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können dafür aber Ausnahmen festlegen, Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) riet ihnen jedoch davon ab. Im Gesundheitsministerium betont man außerdem, dass das Abfeuern von Raketen keine legitime Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen ist.

Wien etwa trifft schon seit Jahren keine Ausnahmeregelungen, auch Salzburg bleibt bei seinem Verbot. Laut orf.at werden auch Linz, Wels und Steyr das Verbot aufrechterhalten. In der Nähe von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen und anderen Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist es außerdem trotz Ausnahmen nicht erlaubt zu böllern. Erlaubt sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1, dazu zählen Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen und Tischfeuerwerke.

Die Polizei wird zum Jahreswechsel verstärkt präsent sein und auch die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes überwachen, kündigte Nehammer an. Knapp 4.000 Polizistinnen und Polizisten werden in der Silvesternacht im Einsatz sein. Die größte Party in Österreich, der Wiener Silvesterpfad, wurde schon Mitte Oktober abgesagt. (Gabriele Scherndl, 30.12.2020)