Erstmals soll man sich aus einer Ausgangssperre "freitesten" können.

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Bis zum 24. Jänner dauert der dritte Lockdown in Österreich. Der Besuch von Lokalen und nicht die Grundbedürfnisse erfüllenden Geschäften soll mit einem negativen Covid-19-Test bereits ab dem 18. Jänner möglich sein, besagt eine geplante Verordnung der Regierung. Wie und ob Gastronomen und Geschäftsbesitzer jeden Kunden in diesem Szenario überprüfen müssen, ist noch unklar. Datenschutzrechtlich sei das in jedem Fall ein Problem, sagen Experten.

Prüfung durch Nichtmediziner

Der Vorschlag der Regierung stößt auf mehrere Fragen, die auch eine Debatte unter Datenschützern ausgelöst haben. Im Ö1-"Morgenjournal" vom Mittwoch sagte der Obmann des Vereins Arge Daten, Hans Zeger, er sehe kein Szenario, in dem man grundrechtskonform die Prüfung von Gesundheitsdaten – darunter fällt auch das Corona-Attest – an Nichtmediziner auslagern kann. "Es gibt in Österreich keine Ausweispflicht, und man bekommt auch keinen amtlichen Testausweis, in dem an jedem dritten Tag eingestempelt wird, ob man getestet wurde oder nicht."

Hans Zeger fällt immer wieder bei Datenschutz-Diskussionen durch Wortmeldungen auf.
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Als Negativbeispiel erwähnt Zeger die im Sommer kurz eingeführte Datensammelpflicht in der Gastronomie. Generell seien solche Kontrollen ein Testlauf für spätere Impfzeugniskontrollen. Die Regierung wolle so testen, "was sich die Bevölkerung gefallen lässt". Auch den elektronischen Impfpass, der in den nächsten Monaten ausgerollt werden soll, sieht Zeger kritisch: "Diese Daten sollen immer nur zwischen Arzt und Patient ausgetauscht werden. Dass hier zentrale Register angefertigt werden, halte ich für sehr problematisch. Das weckt Begehrlichkeiten durch Dritte."

Kein Ausstieg

Eine Möglichkeit, sich vom E-Impfpass abzumelden, gibt es nicht – das hat die Regierung in einer Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes im September beschlossen. Sie begründet das damit, dass nur eine vollständige Dokumentation der Impfungen aussagekräftig genug sei, um gesundheitspolitische Maßnahmen treffen zu können – jedoch haben Kritiker wie die Datenschutz-NGO Epicenter Works in der Vergangenheit bemängelt, dass dies einen Grund für Impfgegner schaffe, sich nicht impfen zu lassen.

In Madrid arbeite man bereits an nichtöffentlichen Listen, in denen Impfverweigerer eingetragen werden, sagt Zeger. Die spanische Regierung hat hier ihre Angaben präzisiert: Es gehe nur darum, die klinischen Daten der Bürger zu registrieren, die zu einem Impftermin eingeladen wurden und zu diesem auch erschienen sind, die Impfung dann aber ausdrücklich ablehnen, teilte das Ministerium mit. Dabei ginge es darum zu erfassen, ob eine Person nicht geimpft ist, weil es zu einem Systemausfall gekommen ist, weil sie nicht eingeladen wurde oder weil sie sich explizit geweigert hat. Die Impfung bleibe jedenfalls freiwillig.

Verdruss möglich

Zeger sieht den Zickzackkurs in der Kommunikation gegenüber der Bevölkerung und die damit verbundenen Unklarheiten kontraproduktiv. "Das fördert die Skepsis der Menschen und erhöht den Anteil von Impfgegnern und Impfverweigerern, die möglicherweise von einer Impfung profitieren würden." (aam, muz, 30.12.2020)