Künftig soll es Vorteile für getestete Personen geben.

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Am Mittwoch wurden erste Details zu jenem Gesetzesänderungsantrag bekannt, die das Freitesten auf rechtliche Beine stellen soll. Der finale Antrag stand jedoch bis zuletzt aus.

Dem Vernehmen nach sollte festgeschrieben werden, dass nicht die Betreiber von Lokalen, sondern Polizei und Gesundheitsbehörden die Freitest-Atteste kontrollieren sollen. Darüber gab es Uneinigkeit innerhalb der ÖVP, Innenminister Karl Nehammer war dafür, dass Lokalbetreiber das übernehmen, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger war dagegen.

Später konkretisierte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP): Überall dort, wo auch sonst immer ein Ticket vorzuweisen ist, werde bei vorzeitigem Raustesten ein negativer Corona-Test verlangt, so auch beim Einchecken in Hotels. Da würden also die Betreiber in die Pflicht genommen, der Test dürfe 48 Stunden alt sein.

Anders der Plan für den Gastronomiebereich: Hier kann das Testergebnis bereits eine Woche zurückliegen, skizzierte Kurz. Kontrolliert wird zudem nur stichprobenartig – von den Gesundheitsbehörden, mit Unterstützung der Polizei.

Das Epidemiegesetz, das für die Freitest-Regelung novelliert werden muss, ermöglicht auch, gewisse Regelungen für den privaten Wohnbereich zu treffen. Daher könnten mit der Novelle auch Konsequenzen in der eigenen Wohnung für Nicht-Getestete einhergehen. So wäre etwa denkbar, dass für ungetestete Personen Ausgangsbeschränkungen gelten.

Ex-Verfassungsrichter sieht Probleme

Zahlreiche Details stehen aber noch aus und werden zum Teil erst in jener Verordnung zu lesen sein, die Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für die erste Jännerwoche ankündigte.

In eben diesen Vorteilen sieht Ex-Verfassungsrichter Rudolf Müller ein Problem: Tests böten keine Sicherheit – schon gar nicht, wenn wie geplant von 15. bis 17. Jänner getestet und der Lockdown für negativ Getestete dann für eine ganze Woche gelockert werde. Eine solche Besserstellung würde vor dem Verfasssunggerichtshof nicht halten.

Eine verfassungskonforme Impfpflicht hingegen könnte Müller sich vorstellen, wenn der Gesetzgeber den wissenschaftlichen Nachweis erbringt, dass man die Corona-Pandemie anders nicht in den Griff bekommen kann. Wahrscheinlich dürfte es kein gelinderes Mittel geben, um diese lebensbedrohende Krankheit aus der Welt zu schaffen, sagte Müller der APA.

Am Dienstag hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober jedenfalls seine Rechtsmeinung deponiert, dass eine Impfung für den Geimpften keine über die gesundheitlichen Effekte hinaus wirkenden Vorteile bringen sollte – weil das quasi eine Impfpflicht durch die Hintertür bedeuten würde.

Pflicht zur Impfpflicht

Genau gegenteilig argumentiert der Innsbrucker Staatsrechtsprofessor Peter Bußjäger: "Wenn die Zahl der Geimpften und (durch Genesung) Immunen immer größer wird, müssen und dürfen (!) für sie nicht mehr zwangsläufig dieselben Vorschriften gelten wie für die Nicht-Immunen", schrieb er auf Twitter.

Denn wer immun ist, gefährdet zumindest sich selbst nicht mehr und wahrscheinlich auch nicht andere. Wenn einander beispielsweise lauter immunisierte Personen treffen, herrscht für keine davon ein Risiko – womit die rechtliche Voraussetzung wegfallen würde, diese von ganz normalen Theatervorstellungen ohne Maske auszuschließen.

Eine ähnliche Differenzierung wird in Deutschland vom Augsburger Rechtsphilosophen Josef Franz Lindner vorgenommen: "Der Betreiber eines Restaurants, einer Kultur- oder Sporteinrichtung kann im Rahmen der Privatautonomie entscheiden, dass er nur geimpfte Personen in seiner Einrichtung zulassen will. Er darf sogar damit werben." (cs, elas, 30.12.2020)