Die Demonstranten brüllten am Montag vor dem zentralen Londoner Kriminalgericht: "Free Julian Assange!" Dieser Wunsch geht zwar einstweilen nicht in Erfüllung. Doch konnte der Wikileaks-Gründer im Kampf gegen die US-Justiz einen bedeutenden Sieg verbuchen: Mit Blick auf die harschen Bedingungen in US-Gefängnissen lehnte die Londoner Richterin Vanessa Baraitser die Auslieferung des 49-Jährigen ab. Die Sicherheit des depressiven und suizidgefährdeten Aktivisten sei jenseits des Atlantiks nicht gewährleistet. Weil die US-Vertreter unmittelbar Berufung einlegten, bleibt Assange zunächst weiter in britischer Haft.

Die ersten 50 Minuten der mit monotoner Stimme vorgetragenen Urteilsbegründung hatten den Eindruck der Beweisaufnahme im Herbst bestärkt: Nüchtern wog die erfahrene Juristin die diversen Argumente von Verteidigung und Anklage ab, am Ende schien alles für eine Auslieferung zu sprechen.

"Depressiv, gefährdet"

Doch dann kam die Richterin auf Assanges Gesundheit zu sprechen. Der Australier leidet am Aspergersyndrom sowie an Depressionen. Vor knapp 30 Jahren wurde er in seiner Heimat wegen eines Suizidversuchs in einer psychiatrischen Klinik behandelt, in seiner Londoner Gefängniszelle wurde bei einer Durchsuchung eine halbe Rasierklinge sichergestellt. Beim katholischen Gefängnisgeistlichen habe der Gefangene um Absolution gebeten sowie kürzlich ein Testament aufgesetzt, referierte Baraitser und zitierte die Gutachten von vier Psychiatern: Assange leide an schweren Depressionen mit psychotischen Schüben. "Er ist ein depressiver und manchmal verzweifelter Mann."

Bild nicht mehr verfügbar.

Stella Moris, Lebensgefährtin von Wikileaks-Gründer Julian Assange, gibt sich vor dem Gerichtsgebäudein London – "Old Bailey" genannt – kämpferisch und zuversichtlich.
Foto: Reuters / Henry Nicholls

Ausführlich widmete sich die Richterin den "besonderen Behandlungsmethoden", denen Hochsicherheitsgefangene in den USA ausgesetzt sind. Dabei wird Kontakt mit Mitgefangenen unterbunden, Sport findet in einem Käfig statt, pro Monat sind lediglich zwei private Telefonate möglich. Solche Bedingungen hätten "abträgliche Wirkung" auf Assanges Gesundheit, die Auslieferung wäre deshalb falsch. "Ich ordne seine Entlassung an."

Sofort Einspruch erhoben

Unbewegt wie zuvor nahm Assange, wie stets korrekt in dunklem Anzug und Krawatte gekleidet, das positive Urteil entgegen, lediglich die dauernd knetenden Hände verrieten seine innere Anspannung. Hingegen weinte seine Lebenspartnerin und Mutter zweier gemeinsamer Kinder Stella Moris vor Glück.

Allerdings erhob die US-Regierungsvertreterin trotz der schweren Ohrfeige für ihre Strafjustiz sofort Einspruch. Nun will Baraitser am Mittwoch entscheiden, ob Assange für die womöglich jahrelange Dauer weiterer Rechtsstreitigkeiten in Haft bleiben muss.

Mexiko bot Assange politisches Asyl an. "Assange ist ein Journalist und habe eine Chance verdient, sagte Präsident Manuel Lopez Obrador am Montag. Der Staatschef sprach sich für eine Begnadigung aus. "Wir werden ihm Schutz geben", offerierte Obrador.

US-Geheimdokumente veröffentlicht

Wikileaks hatte 2010 und 2011, teilweise in Zusammenarbeit mit renommierten Medien wie "New York Times", "Guardian" und "Spiegel", US-Geheimdokumente veröffentlicht. Dadurch kamen Kriegsverbrechen amerikanischer Streitkräfte in Afghanistan und im Irak ans Licht. Assange soll die später wegen Geheimnisverrats verurteilte Soldatin Chelsea Manning zum Kopieren der 250.000 diplomatischen Depeschen angestiftet haben, Wikileaks bestreitet dies. Dem 49-Jährigen drohen in den USA wegen Computer-Hackings und Spionage bis zu 175 Jahre Freiheitsstrafe – realistischer, so die US-Regierungsvertreter, seien vier bis sieben Jahre.

Assange sei über die normale, von der US-Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Tätigkeit eines investigativen Journalisten hinausgegangen, bilanzierte Baraitser. "Es geht hier nicht um das Recht auf freie Meinungsäußerung." Ausführlich zitierte die Richterin die Distanzierungen von Assanges Methoden durch jene Medien, die ursprünglich intensiv und vertrauensvoll mit ihm zusammengearbeitet hatten.

Keine Einflussnahme

Auch sämtliche Einwände der Verteidigung gegen das Vorgehen der US-Strafverfolger wies Baraitser zurück. Assanges Taten würden auch nach englischem Recht Straftatbestände darstellen. Ein unfaires Vorgehen sei ebenso wenig erkennbar wie politische Einflussnahme durch US-Präsident Donald Trump. Die Verteidigung hatte darauf abgehoben, dass in der Amtszeit von Barack Obama bis Jänner 2017 keine Anstalten gemacht worden waren, die Auslieferung zu erwirken. Erst unter Trump wurde das Verfahren angeschoben.

Der Beschuldigte hatte sich im Juni 2012 der vom britischen Supreme Court angeordneten Auslieferung nach Schweden wegen angeblicher Sexualdelikte entzogen, indem er in der Londoner Botschaft von Ecuador um Asyl bat. Erst 2019 konnte ihn Scotland Yard festnehmen. Anschließend verbüßte er eine knapp einjährige Haftstrafe wegen seines Verstoßes gegen die Kautionsauflagen. Seit gut einem Jahr sitzt er in Auslieferungshaft im Gefängnis Belmarsh. Am Abend bot Mexiko Assange Asyl an – eine symbolische Geste ohne praktische Wirkung. (Sebastian Borger aus London, 4.1.2021)