Auch für das Eintrittstesten fehlt derzeit eine gesetzliche Grundlage, die Testinfrastruktur wollen die Länder aufrüsten.

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Die Pläne der türkis-grünen Koalition zum Freitesten für die Woche nach dem 18. Jänner sind zwar mit dem Nein der Opposition begraben worden, doch Teile des Konzepts leben weiter. Der neue Arbeitstitel, mit dem sich die Landeshauptleute am Montag in einer Videokonferenz mit der Bundesregierung angefreundet haben, lautet "Eintrittstests". Der Unterschied zu den Freitests sei zunächst ein semantischer, solle sich aber auch in den logistischen und juristischen Details widerspiegeln, sagte der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Dienstag im Ö1-"Morgenjournal".

"Viel einfacher" in der Praxis

Die Grundidee ist jedenfalls aus den Diskussionen der vergangenen Wochen bekannt: Für den Einlass zu Veranstaltungen wie etwa Theateraufführungen, Konzerten oder Sportevents soll man einen negativen Testbefund herzeigen müssen – zusammen mit der Eintrittskarte. Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) erklärte, dass auch der Besuch von Restaurants an den Vorweis eines negativen Tests geknüpft werden solle. In der Freitestdebatte kristallisierte sich jedoch die Frage, wer denn für die Kontrolle der Tests in Lokalen zuständig wäre, als zentrales Problem heraus – davon gibt sich aber Platter unbeeindruckt: "In der Praxis wird das viel einfacher, als man sich denkt", meinte er im "Morgenjournal". Wie und warum genau das nun einfacher werden soll, erklärte er jedoch nicht.

Einen epidemiologischen Knackpunkt beim Freitesten bildete die Gültigkeitsdauer eines negativen Testbefunds als Passierschein. Experten betonen stets, dass ein Antigentest bloß für einen Tag anzeigt, dass man nicht ansteckend ist, danach kann man das Virus jedoch weiterverbreiten, sofern man infiziert ist. Nach Vorstellung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hätte ein negativer Test jedoch in der Gastronomie über eine Spanne von sieben Tagen nach dem Abstrich einen Besuch ermöglicht, bei Veranstaltungen und Kultur für zwei Tage. Der Kärntner Landeshauptmann sagte dazu, für die Eintrittstests sollten Fachleute anhand medizinischer Kriterien die Gültigkeitsdauer bestimmen, die Politik solle diesen Empfehlungen dann folgen.

Auch Eintrittstests fehlt gesetzliche Grundlage

Allerdings: Auch für das Eintrittstesten gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage, wie der Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger im Gespräch mit dem STANDARD feststellt. Eine Novelle zu den Freitests wollte die rot-blau-pinke Opposition im Bundesrat blockieren, woraufhin die Regierung das Projekt fallenließ. Auf Basis der jetzigen Gesetze könne ein negativer Test weiterhin nicht als Zutrittsbedingung etwa zu Kulturveranstaltungen verordnet werden, sagt Bußjäger.

Auch am Problem der Kontrolle in der Gastronomie würde sich durch die Umbenennung nichts ändern, befindet Bußjäger. Es sei freilich möglich, ein Gesetz im Parlament zu beschließen, mit dem man den Landeshauptleuten ermöglicht, einen negativen Test für bestimmte Veranstaltungen oder Lokale in ihrem Bundesland als Auflage festzulegen.

Massentests teils abgesagt

Einen Unterschied zu den Freitests soll die Abkoppelung der Eintrittstests von der Massentest-Aktion bilden. Als Hintergrund des gescheiterten Regierungsvorhabens galt die Unzufriedenheit mit der mauen Teilnahme an den ersten landesweiten Bevölkerungsscreenings im Dezember. Das Freitesten sollte als Motivation dienen, um die Teilnahme bei den neuerlichen Massentests, die in den meisten Bundesländern am Wochenende vom 16. und 17. Jänner stattfinden, hinaufzutreiben.

Aus diesem Anreiz wird nun nichts, weil der dritte harte Lockdown ohnehin für alle bis 24. Jänner in Kraft bleibt. Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich haben ihre Massentests bereits abgesagt. Oberösterreich will aber eine Woche später einen Massentest durchführen. Auch Landeshauptmann Kaiser ließ offen, ob die Massentests, mit denen Kärnten bereits am 15. Jänner starten wollte, stattfinden. Sie könnten "möglicherweise fallengelassen oder um eine Woche verschoben" werden, sagte Kaiser. Es sei aber auch noch möglich, dass die Tests "zum gewohnten Zeitpunkt durchgeführt werden".

Wien startet bereits am Freitag

Anders sieht man das in der Bundeshauptstadt. Wien wird wie geplant am 8. Jänner an den Standorten Stadthalle, Marx-Halle und Messe mit den Massentests beginnen und zehn Tage lang die Wienerinnen und Wiener testen. Schließlich sei eine breite Testung der Bevölkerung sinnvoll, wie es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt. Zudem gehe man davon aus, dass viele während der Feiertage ihre Familien in den Bundesländern besucht hätten. Wien hatte bereits im Sommer seine Teststraßen für Reiserückkehrer – auch aus den Bundesländern – geöffnet.

Zum Thema Eintrittstests heißt es aus dem Hacker-Büro: Die vielen offenen rechtlichen und organisatorischen Fragen zu den Freitestplänen der Regierung würden sich ebenso bei den Eintrittstests stellen. Etwa gelte es zu klären, welche Tests für ein Reintesten zugelassen werden und wer das kontrolliert. Zwar wäre eine Kontrolle durch Kulturveranstalter machbar, doch bei der Gastro und dem Handel sei der Vorschlag "eher nicht praktikabel".

Auch in Niederösterreich will man die Tests wie vorgesehen durchführen. Weil für den 16. und 17. Jänner schon jetzt mehr als 50.000 Landsleute angemeldet sind. Gleiches gilt nach letztem Stand für das Burgenland, hier wird von 13. bis 17. Jänner getestet.

Die Steiermark setzt ab Montag, 11. Jänner ihre Teststrategie neu auf: An sechs Teststationen werden kostenlos Antigen-Schnelltests angeboten. Es sind dies die Standorte wie vor Weihnachten: Leibnitz, Graz, Gleisdorf, Bruck an der Mur, Judenburg und Liezen. Ab Freitag, 22. Jänner, kommen 13 Standorte dazu, diese bilden den Auftakt der regelmäßigen Bevölkerungstestung. Die Standorte werden am Ende des Lockdowns, auch am 23. und 24. Jänner geöffnet sein.

Gespaltene Reaktionen

In der Bundes-SPÖ wollte man am Dienstag auf STANDARD-Anfrage den Vorschlag der Eintrittstests nicht kommentieren. Nur so viel: Es brauche eine "langfristige, kluge Teststrategie für die Zeit nach dem Lockdown – dazu gehören etwa auch die Wohnzimmertests", sagt eine Sprecherin von SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner.

Für Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf ist vorstellbar, dass beim Betreten von Kultureinrichtungen, Hotels oder Restaurants ein Test vorgewiesen werden muss. Ein negativer Test würde damit quasi zu einer "zweiten Eintrittskarte", erklärte er im Ö1-"Mittagsjournal". Kopf sprach sich zudem für flächendeckende Tests einmal pro Woche aus – das sei billiger als ein weiterer Lockdown.

Die FPÖ wiederum sprach von einem "Corona-Testzwang durch die Hintertür". Das sei für die Blauen "undenkbar und widerspreche jeglichem Anstand", hieß es in einer Aussendung.

Permanente Infrastruktur

Alle Länder wollen jedenfalls für die kommenden Monate der Pandemie eine permanente Testinfrastruktur anbieten. Diese soll dann nicht nur für bestimmte Berufsgruppen zur Verfügung stehen, die sich – wie etwa Lehrer – regelmäßig testen lassen müssen. Auch wer sich für die Freizeit einen Eintrittstest besorgen will, soll sich den künftig unkompliziert bei einer Teststation holen können, kündigen die Landeshauptleute an. Ab wann das Eintrittstesten möglich sein soll, ist noch unklar – Landeshauptmann Kaiser betonte, dass mögliche Lockerungen von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängig sind. (Theo Anders, Oona Kroisleitner, APA, 5.1.2021)