Bei den Klägerinnen (siehe Bild) handelt es sich nicht um Einzelfälle: Historiker schätzen, dass rund 200.000 junge Frauen während des Weltkrieges von japanischen Soldaten als Sexsklavinnen missbraucht wurden.

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Ein südkoreanisches Gericht hat die japanische Regierung zu Entschädigungszahlungen an frühere Sexsklavinnen im Zweiten Weltkrieg verurteilt. Das frühere Japanische Kaiserreich sei für das Zwangssystem der Sexarbeit verantwortlich gewesen, befand am Freitag das Gericht in der Hauptstadt Seoul. Es gab mit seinem Urteil damit einer Klage früherer Zwangsprostituierter statt. Die Gerichtsentscheidung löste umgehend politische Spannungen zwischen beiden Ländern aus.

Südkoreanischer Botschafter einbestellt

Das Urteil verstoße gegen das Völkerrecht, erklärte das Außenministerium in Tokio. Es sei "extrem bedauerlich", dass das Gericht das Prinzip der Staatenimmunität geleugnet habe. Dieser Grundsatz besagt, dass ein Staat der Gerichtsbarkeit anderer Länder entzogen ist. Das japanische Außenministerium bestellte wegen des Urteils den südkoreanischen Botschafter ein.

Das Gericht erklärte, die Klägerinnen seien während des Kriegs der "wiederholten sexuellen Ausbeutung unterworfen" worden. Dies komme einem "illegalen Akt gegen die Menschlichkeit" gleich. Aus diesem Grund muss Japan nun den Frauen umgerechnet jeweils 75.000 Euro Entschädigung zahlen.

Die "Trostfrauen" wehren sich

Es handelt sich um die erste Zivilklage von Frauen in Südkorea, die während des Weltkrieges von Japan als Zwangsprostituierte eingesetzt worden waren. Dass Japan wohl nicht mit diesem Urteil gerechnet hätte, hängt mit einem Vertrag beider Länder zusammen:
Im Jahre 1965 erklärten Südkorea und Japan alle aus dem Weltkrieg resultierenden Ansprüche zwischen sich und ihren Bürgern für beigelegt.

Nach Schätzungen von Historikern hatten japanische Soldaten während des Weltkriegs rund 200.000 junge Frauen, zumeist Koreanerinnen, als Sexsklavinnen missbraucht. Diese Frauen wurden von den Japanern beschönigend "Trostfrauen" genannt. (APA, 8.1.2021)