Das Reintesten soll erst nach dem Lockdown gelten und nicht den Lockdown für Testwillige verkürzen.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Sprache ist politisch, sie formt Gedanken und damit die Realität. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass der Weg vom "Freitesten" zum "Reintesten" von mancher Seite belächelt oder kritisiert wird, wo doch der Gedanke hinter beiden Konzepten derselbe ist: Wer sich testen lässt, ist weniger gefährlich, darf mehr unternehmen.

Betrachtet man nur das, was die Regierung über beide Konzepte sagt, gibt es tatsächlich kaum einen Unterschied. In beiden Fällen ging es, so wurde kommuniziert, darum, bestimmte Aktivitäten für Getestete zugänglich zu machen. Und dennoch sind da erhebliche Differenzen zwischen "freigetestet" und "reingetestet".

Keine Ausgangsbeschränkungen

Entscheidend ist nämlich nicht, welche Wörter Regierungsvertreter in Pressekonferenzen und Hintergrundgesprächen in den Mund nehmen, sondern das, was im Gesetz steht und stehen wird. Da hat der Gesundheitsminister bei der aktuellen Strategie deutlich weniger Spielraum, er kann zum Beispiel Ungetesteten keine Ausgangsbeschränkungen auferlegen. Auch Datenschutzbedenken wurden berücksichtigt; die Verordnungen, die den neuen Alltag regeln, müssen sich außerdem nach dem Stand der Wissenschaft richten, all das ist im neuen Änderungsentwurf festgeschrieben.

Darüber hinaus war die Vorgangsweise, wie dieser Entwurf zustande kam, eine andere. Anstatt, wie beim ersten Anlauf zu Silvester, eine Quasivollmacht zu verankern und dies möglichst unbemerkt auf den Weg zu bringen, wurde nun das Parlament ernst genommen. Vertreterinnen und Vertreter der Opposition wurden beigezogen, es wurde eine ordentliche Basis geschaffen, die Willkür vorbeugen soll. Spät, aber doch.

Und: Das Reintesten soll erst nach dem Lockdown gelten und nicht den Lockdown für Testwillige verkürzen. Das ist in Anbetracht der aktuellen Infektionszahlen gut so. Leider. (Gabriele Scherndl, 10.1.2021)