Gültig sein sollen bei den Screenings sowohl die Ergebnisse von Massen- als auch von Betriebstestungen.

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Vom Lockdown freitesten war gestern. Der neue Plan der Regierung heißt Reintesten. Das Konzept mag Ähnliches vorsehen – nämlich mehr Möglichkeiten für Getestete –, und doch lief die Opposition beim ersten Plan Sturm, während sie dem zweiten nun, mit Ausnahme der FPÖ, äußerst wohlgesinnt gegenübersteht.

Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens wurde sie aktiv in die Planung miteinbezogen, nachdem sie angekündigt hatte, die Freitestpläne im Bundesrat zu blockieren. Zweitens wurden die Anträge für die gesetzliche Grundlage an entscheidenden Stellen überarbeitet. DER STANDARD hat die Details zusammengefasst.

Wöchentliche Tests bei Kontakt mit Kunden und geringem Abstand

Über eine halbe Million Menschen werden von den angekündigten Tests für bestimmte Berufsgruppen betroffen sein. Wie genau das ablaufen soll, lässt sich nur zum Teil aus den Entwürfen für die Änderung des Epidemie- und des Covid-19-Maßnahmengesetzes herauslesen.

Im Kern geht es darum: An Arbeitsorten, "bei denen ein bestimmter Abstand regelmäßig nicht eingehalten werden kann", wie es in dem Entwurf, der dem STANDARD vorliegt, heißt, soll es verpflichtende Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Außerdem betroffen sind Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser und Kuranstalten.

Welche Berufsgruppen das genau sind, wird später, wenn das Gesetz in Kraft ist, von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) per Verordnung geregelt. Die Regierung soll sich aber mit der Opposition schon auf folgende Bereiche verständigt haben: Friseure und körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Tourismus, Handel, Verkehr und Sportstätten – dort aber nur jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben. Im Gesundheitsbereich soll das Personal mit Patientenkontakt getestet werden, außerdem betroffen sind Lehrer und Lehrerinnen sowie Beamte des öffentlichen Dienstes und Personal von Organisationen mit regelmäßigem Bürgerkontakt.

Die Tests sollen einmal in der Woche stattfinden, heißt es in den Erläuterungen zum Änderungsentwurf. Woher das Testergebnis kommt, ist aber egal: Akzeptiert werden die Ergebnisse öffentlicher Screeningprogramme, also Teststraßen oder Massentests, aber auch von den Betreibern selbst organisierte Testungen. Die Atteste müssen dem Inhaber oder Betreiber des Arbeitsortes vorgewiesen und für eine etwaige Überprüfung durch die Behörde bereitgehalten werden.

Wer sich nicht testen lassen kann oder will, muss stattdessen eine FFP2-Maske tragen – außer man hat, wie etwa in Pflegeheimen, Kontakt zu besonders vulnerablen Gruppen. Dann ist eine Maske keine Alternative. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Wirtschaftskammer bezeichnen die Neuerung als "wichtigen Schritt". Die Sozialpartner wollen in den kommen Tagen jedoch noch einige arbeitsrechtliche Fragen klären, etwa rund um den Kündigungsschutz bei positivem Testergebnis.

Die Änderungen sollen – wie auch die Regeln zum Testen in der Freizeit – am Dienstag in den Gesundheitsausschuss gehen und am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.

Zutrittstests für Veranstaltungen, Spitäler, Heime und Hotels

Was ein für alle Mal feststeht: Das Projekt "Freitesten" ist gestorben und wird so, wie es geplant war, auch nicht wiederbelebt werden. Zwar werden Tests aller Voraussicht nach auch künftig eine Rolle spielen, was den Alltag betrifft. Aber all das soll in ein Testkonzept eingebettet werden, das erst nach dem Lockdown zur Anwendung kommen soll.

Wer also in naher Zukunft auf gewisse Dinge nicht verzichten möchte, wird wohl einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Darunter werden aller Voraussicht nach Veranstaltungen mit mehr als zwanzig Personen sowie Besuche in Spitälern, Pflege- und Altenheimen fallen. Auch der Zugang zu Hotels soll reglementiert werden. Gehen soll es um Orte, an denen zu "zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt". Ausgenommen von den Regelungen sollen all jene sein, deren Corona-Erkrankung nicht länger als drei Monate her ist.

Im Detail endgültig feststehen werden die einzelnen Bereiche erst dann, wenn die entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums vorliegt. Definitiv ausgenommen werden sollen aber die Bereiche Handel und Gastronomie, heißt es seitens des Ministeriums. Es soll also wohl weiterhin möglich sein, Geschäfte und Wirtshäuser auch ohne Corona-Test zu besuchen. Bei der Regelung zu Veranstaltungen explizit ausgenommen sind zudem solche im privaten Bereich sowie Demonstrationen.

Für die Kontrolle "generell" verantwortlich sein sollen die Betreiber, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums. "In weiterer Folge" aber auch die Behörden. Von der "IG Österreichische Veranstaltungswirtschaft" kommt Kritik: Man sei zwar bereit, einen Beitrag zu leisten, ortet aber "Ankündigungsschnellschüsse" ohne direktes Gespräch mit Betroffenen.

Bestätigt sieht sich hier die SPÖ: Man habe immer schon gesagt, dass man die Beendigung eines Lockdowns ausschließlich an die Infektionszahlen knüpfen könne, heißt es. Parteichefin Rendi-Wagner dürfte in dieser Angelegenheit eine gute Gesprächsbasis mit Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gefunden haben. So sollen etwa, wie es Rendi-Wagner schon lange fordert, die Schnelltests für den Eigengebrauch in Zukunft eine größere Rolle spielen.

Der stellvertretende Klubchef der Neos, Nikolaus Scherak, sieht "positive Schritte": Die rechtlichen Bedenken seien ausgeräumt worden, da der Spielraum für den Gesundheitsminister kleiner geworden sei.

Fünf Millionen Selbsttests für Schulen und Kindergärten

Es ist zwar noch nicht klar, wann der Unterricht wieder in der Schule stattfinden wird, geschweige denn, wann von einem Normalbetrieb ausgegangen werden kann. Dem Vernehmen nach sollen noch die nächsten Tage abgewartet werden, bevor eine Entscheidung in puncto Schulöffnung fällt. Sollte es zu einer Öffnung kommen, sollen auch die Oberstufen miteinbezogen sein. Ausgemacht sei mit Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dass die Schulen als Erstes geöffnet werden, heißt es aus dem Bildungsministerium.

Was aber nun jedenfalls klar ist: Es soll auch im Bildungsbetrieb zu einer neuen Teststrategie kommen, die im Idealfall auch zur dauerhaften Öffnung der Schulen beitragen solle. Entsprechende Pläne präsentierte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Wochenende. Konkret sollen die Schulen ab dem Zeitpunkt, ab dem wieder Präsenzunterricht stattfinden wird, fünf Millionen kostenlose Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt bekommen. Es handelt sich um sogenannte Anterio-Nasal-Tests, die eine einfache Handhabung auch für Laien ermöglichen sollen. Mit einem kurzen Abstrichstäbchen soll Sekret aus dem vorderen Nasenbereich entnommen werden.

Schüler, Lehrer und Elementarpädagogen sollen sich dann selbst testen, wobei Volksschüler die Testkits mit nach Hause nehmen sollen. Kinder unter 14 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern. Das Ergebnis liegt in wenigen Minuten vor. Bei einem positiven Ergebnis muss ein PCR-Test gemacht werden. Die Tests sollen einmal pro Woche, später eventuell auch zweimal pro Woche, durchgeführt werden.

All das soll auf freiwilliger Basis funktionieren. Zu heikel wären wohl die Konsequenzen einer Testpflicht in der Praxis, wenn Schüler (bzw. deren Eltern) die Testteilnahme verweigern. Man bitte zudem auch die Lehrer, wieder so zahlreich bei den Massentestungen teilzunehmen, heißt es aus dem Bildungsministerium. Diese nahmen bei der letzten Runde, bei der es allerdings auch in jedem Bundesland entsprechende Veranstaltungen gab, in großer Zahl teil.

Ganz ohne Konsequenzen kommen Lehrer, Lehrerinnen und Elementarpädagogen jedoch nicht davon, wenn sie sich Tests verweigern sollten: Sie sind ebenfalls Teil jener Berufsgruppen, für die im Zuge der neuen Strategie künftig wöchentliche Testungen vorgesehen sind. Verweigern sie die Teilnahme, werden sie FFP2-Masken tragen müssen.

Von SPÖ und Neos kommt Zustimmung zu den Testplänen an Schulen, die FPÖ lehnt sie ab. (Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 11.1.2021)