Wie es zum Einsturz kam, dürfte geklärt sein – doch die Öffentlichkeit soll es vorerst nicht erfahren.

Foto: apa/feuerwehr

St. Pölten – Glücklicherweise wurde niemand verletzt, als am 7. Juni 2020 eine Brücke im niederösterreichischen Petzenkirchen eingestürzt ist. Die Wirtschaftswegbrücke, die über die neugebaute Umfahrung für Wieselburg führte, war noch nicht freigegeben. Doch der wirtschaftliche Schaden ist groß, die Brücke muss komplett neu gebaut werden. Es drängt sich die Frage auf: Wie kann heutzutage eine im Auftrag des Landes Niederösterreich gebaute Brücke einstürzen?

Um diese Frage zu klären, hat das Land eine "externe und unabhängige Untersuchungskommission" unter der Leitung einer Abteilung der Technischen Universität Wien eingerichtet, wie es dort hieß. Der Bericht der Kommission liegt seit Dezember vor – doch er bleibt geheim. Er könne "aufgrund der laufenden Verhandlungen zum Brückeneinsturz nicht veröffentlicht werden", heißt es von der zuständigen Straßenbauabteilung dem STANDARD und den "Niederösterreichischen Nachrichten" gegenüber, die zum Einsturz recherchieren.

Land treffe "keine Schuld"

Es gebe zwar (noch) kein Gerichtsverfahren wegen des Einsturzes, heißt es aus der Abteilung. Allerdings würden mit allen Beteiligten Gespräche geführt, rechtlich sei das Ganze sehr heikel, deswegen halte man öffentlich lieber still – denn der Bericht komme natürlich zu einem Schluss, wer die Schuld an dem Einsturz trägt. Man wolle keiner Seite eine Angriffsfläche bieten.

Diese Strategie bestätigt auch der zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP): "Aufgrund offener Rechtsfragen" könne der Bericht nicht veröffentlicht werden, heißt es aus Schleritzkos Büro. Laut den beteiligten Experten treffe das Land aber "keine Schuld am Einsturz der Brücke. Wir hoffen daher, die Ereignisse der Untersuchung so rasch wie möglich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können."

Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz gestellt

DER STANDARD und die "Niederösterreichischen Nachrichten" gehen – ungeachtet verhandlungstaktischer Überlegungen des Landes – von einem öffentlichen Interesse am Inhalt des Berichts aus und haben einen Antrag an die Straßenbauabteilung nach dem niederösterreichischen Auskunftspflichtgesetz gestellt. Das Land hat bis zum 8. März Zeit für eine Antwort. (Sebastian Fellner, 20.1.2021)