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Etwa 5000 Briten leben derzeit in Wien.

Foto: AP / F.Seco

Wien – Bisher haben rund 500 der geschätzt 5000 in Wien lebenden Briten eine durch den Brexit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung in der Bundeshauptstadt beantragt. Diese Zahl nannte der britische Botschafter in Wien, Leigh Turner, am Dienstag nach einem gemeinsamen Besuch mit Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) in der für Einwanderung zuständigen Magistratsabteilung 35. Die Frist für die Antragstellung läuft bis 31. Dezember dieses Jahres.

"Es ist uns ein Anliegen, dass möglichst viele Briten und Britinnen in Wien bleiben", betonte Wiederkehr. Die circa 5000 britischen Staatsbürger seien ein wichtiger Teil dieser Stadt.

Anträge bis Jahresende

Durch den Brexit müssen in Österreich lebende Briten einen Aufenthaltstitel haben. Als zuständiger Stadtrat habe er Vorbereitungen für eine schnelle und gute Abwicklung getroffen, versicherte Wiederkehr. Der Aufenthaltstitel müsse im Laufe dieses Jahres bei der MA 35 beantragt werden. Zur Einreichung der Anträge sei ein eigenes Referat geschaffen und elf neue Mitarbeiter aufgenommen worden.

"Es gibt Termin-Slots, die online gebucht werden können. Wir haben noch genug Termine anzubieten. Wir schaffen ungefähr 400 in der Woche", sagte Wiederkehr.

Gültig für Schengenraum

Gleich mit dem Einreichen der Dokumente erhalten die britischen Staatsbürger eine Bestätigung. Mit dieser können sie sich auch frei im Schengenraum bewegen. "Mit Abgabe der Dokumente ist die Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union sichergestellt", so der Vizebürgermeister. Es sei wichtig, dass die Briten nicht auf die komplette Bearbeitung der Anträge warten müssten. "Ich bin zuversichtlich, dass viele Briten, die die Wiener Gesellschaft bereichern, auch hierbleiben und weiterhin ein Teil von Österreich und Wien sein werden", sagte Wiederkehr.

Turner freute sich über die rund 500 Briten in Wien, die bereits eine Einreichbestätigung bekommen haben. Mit diesem Dokument hätten sie auch das Recht, weiter in Wien zu leben und zu arbeiten. "Das ist ein sehr guter Anfang."

Der britische Botschafter dankte der MA 35 für die gute Organisation. Seitens seiner Landsleute gebe es ein positives Feedback, dass die Antragsteller sehr freundlich behandelt worden seien.

Die britische Botschaft habe bereits im Vorjahr versucht, alle rund 11.000 in Österreich lebenden Briten zu informieren, dass sie unter dem mit der EU geschlossenen Austrittsabkommen das Recht haben, weiterhin hier zu leben und zu arbeiten. "Wir hoffen, dass wir trotz Covid weiter in Kontakt bleiben können, was das Leben schon erschwert", sagte Turner.

In Großbritannien gibt es nach Angaben des britischen Botschafters rund 17.000 Österreicher, die sich schon für einen weiteren Aufenthalt beworben haben bzw. noch bis 30. Juni um einen Aufenthaltstitel bewerben können. Insgesamt hätten in Großbritannien seit letztem Jahr 4,5 Millionen EU-Bürger Aufenthaltstitel erhalten.

Sicherheitsvorkehrungen im Amt

Wiederkehr sagte, wegen der Corona-Pandemie habe die Stadt weitreichende Sicherheitsbestimmungen umgesetzt. So gebe es eine Onlineterminanfrage, an Ort und Stelle diene Plexiglas bei Kontakt mit den Bediensteten als Schutz, und für die Anträge gelte ein weiter Zeitrahmen von einem Jahr. Wenn diese Frist versäumt werde, müsse das Verfahren neu eingeleitet werden. "Die dringende Empfehlung ist, im Laufe dieses Jahres die Aufenthaltsbewilligung zu beantragen", so der Vizebürgermeister. Auch Turner rief seine Landsleute auf, eine Aufenthaltsbewilligung rasch zu beantragen.

Nach Angaben von Wiederkehr gibt es unterschiedliche Arten des Aufenthaltstitels, je nachdem, wie lange man schon in Österreich lebt. Turner erklärte, "mehrere Dutzende" Briten seien in den vergangenen paar Jahren auch österreichische Staatsbürger geworden. Dafür müssten sie aber die britische Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn sie nicht als Doppelstaatsbürger mit Elternteilen aus beiden Ländern geboren wurden. Daher sei die Zahl der Einbürgerungen von Briten in Österreich begrenzt im Vergleich zu Deutschland, wo eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist. (APA, 12.1.2021)