Alexander Rustler, Doktorand in Internationaler Wirtschaft an der Universität Oxford, schreibt in seinem Gastkommentar über die "Verstrickung internationaler Unternehmen in Menschenrechtsverletzungen".

Die Krise in Belarus nimmt kein Ende. Und der österreichische Telekommunikationskonzern A1 steckte von Anfang an mittendrin. Als die Proteste im Sommer begannen, verloren zehntausende Menschen regelmäßig ihr Handysignal, als sie friedlich für faire Wahlen in ihrem Land auf die Straße gingen. Stundenlang wurde so, auf Verlangen der autoritären Regierung in Minsk, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information eingeschränkt. Zwar betonte der Netzanbieter, er hätte nichts mit den Ausfällen zu tun, seine Rolle in der versuchten Niederschlagung der Proteste bleibt aber bis heute unbestritten. War ein österreichisches Unternehmen das Instrument autokratischer Menschenrechtsverbrecher?

"Die Verstrickung internationaler Unternehmen in Verletzungen der Menschenrechte ist kein neues Phänomen.""

Mit einer ähnlichen Frage sah sich auch das US-amerikanische Medienunternehmen Disney konfrontiert, nachdem bekannt wurde, dass die Verfilmung von Mulan in der chinesischen Provinz Xinjiang spielt. Eine Gegend, in der der chinesische Staat Minderheiten ihrer Freiheit beraubt, systematisch unterdrückt und zur Zwangsarbeit missbraucht. Dass Disney im Abspann des Films Peking für die Dreherlaubnis dankt, vollendete den Skandal. Machte sich Disney durch seine Präsenz in Xinjiang und die Ignoranz der dort herrschenden Umstände zum Komplizen der Regierung?

Die Verstrickung internationaler Unternehmen in Menschenrechtsverletzungen ist kein neues Phänomen. Die Globalisierung erlaubte es Firmen, ihre Lieferketten in fremde Länder zu verlagern, wodurch Produktionsstätten in Asien oder Bergbau in Lateinamerika zur Normalität wurden. Abseits westlicher Gesetze bedienten sich Konzerne unmenschlicher Praktiken: Kinderarbeit, Sklaverei und Zerstörung lebensnotwendiger Grundlagen.

Ausgebeutete Arbeiter

Wie die Beispiele von A1 und Disney zeigen, sind es aber zunehmend nicht die Unternehmen direkt, die Menschenrechte verletzen. Vielmehr helfen sie – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – anderen Akteuren, wie Nationalstaaten, bei der Misshandlung von Menschen. Gut kann dies bei der Planung der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar beobachtet werden: Bekanntlich bedient sich der Golfstaat beim Bau seiner Stadien tausender Sklavenarbeiter, die unter unmenschlichen Konditionen arbeiten und wohnen müssen. Laut Amnesty International fielen diesen Bedingungen bereits 234 Menschen zum Opfer. Die Sponsoren bleiben. Dies zeigt, dass viele Firmen nicht gewillt sind, adäquat auf Menschenrechtsverletzungen zu reagieren.

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Menschenrechtsorganisationen kritisieren Katar (WM-Gastgeberland 2022) scharf wegen der weitverbreiteten Ausbeutung von Arbeitsmigranten.
Foto: AP/Hassan Ammar

Es ist an der Zeit, dass Regierungen in dieses Vakuum treten. Seit 2015 verabschiedeten etwa Großbritannien und Frankreich Gesetze, die Unternehmen die Haftung für Sklaverei und Kinderarbeit im Ausland übertragen. Von zahlreichen Unternehmen unterstützt, wird seit Juli 2020 auch in Deutschland ein Lieferkettengesetz diskutiert, das Ähnliches intendiert. Erst am 29. November scheiterte in der Schweiz ein Referendum über ein ähnliches Lieferkettengesetz knapp.

"Wie hat sich ein Unternehmen zu verhalten, wenn ein Autokrat dessen Service unterbindet?"

Obwohl diese Initiativen für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Herausforderung sprechen, ausreichend sind diese Gesetze jedoch lange nicht. Denn dass ausgerechnet der deutsche Sportartikelhersteller Adidas, der stolz sein Logo auf katarischen Stadien platzieren wird, das Lieferkettengesetz verficht, bezeugt die Komplexität der Thematik: Bloß weil ein Unternehmen nur indirekt in Menschenrechtsverletzungen involviert ist, bedeutet das nicht, dass es sich nicht durch die Unterstützung anderer bei der Verletzung menschlicher Grundrechte verschulden kann.

Das britische Gesetz sagt hier sinngemäß, dass sich Firmen an lokale Gesetze zu halten haben. Was geschieht jedoch, wenn das Gesetz eines Landes die Anstellung von Frauen verbietet oder Kinderarbeit erlaubt? Wenn lokale Gesetze die Verfolgung von Minderheiten legitimieren? Und wie hat sich ein Unternehmen zu verhalten, wenn ein Autokrat dessen Service unterbindet, um Menschen ihrer Freiheit zu berauben?

Unionsweite Sorgfaltspflicht

Seit Juli 2020 arbeiten die Uno und die EU gemeinsam mit zahlreichen Unternehmen an obligatorischen Rechtsvorschriften, die diese Fragen beantworten und die zunehmend komplexe Realität unternehmerischer Menschenrechtsverletzungen reflektieren sollen. Kürzlich forderten die EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission auf, den Rechtsrahmen für eine unionsweite Sorgfaltspflicht von Unternehmen zu schaffen. Es könnte aber Jahre dauern, bis ein solcher Rahmen beschlossen werden kann.

Eine letzten Endes erfolgreiche Umsetzung würde nicht nur das Leben und die Würde unzähliger Menschen retten, sondern auch zu gerechten Wettbewerbsbedingungen beitragen. Außerdem könnte es die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen und etwaige Konsequenzen für die Nichterfüllung menschenrechtlicher Pflichten klären.

Aktuell steigt die Anzahl autoritärer Herrschaftssysteme weltweit und deren Gewicht auf der globalen Bühne. Zugleich wächst die Zahl mächtiger Unternehmen. Es ist daher höchst an der Zeit, Menschenrechte als verpflichtende Komponente in diesen Prozess zu integrieren. (Alexander Rustler, 14.1.2021)