Anfang Dezember ist dem burgenländischen Landtag ein bemerkenswertes Kunststück gelungen. In einem Aufwaschen – mit der Novelle zum erst 2017 beschlossenen neuen Jagdgesetz – hat man Jäger und Tierschützer gleichermaßen in Wallung gebracht.
Die Jäger schrien Feuer gegen die De-facto-Auflösung des Jagdverbands und die Verbeamtung der Bezirksjägermeister. Sie werden, so haben sie angekündigt, gegen dieses Gesetz bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.
Gatterjagd
Noch aber ist das Gesetz eh nicht in Kraft. Die in Wallung gebrachten Tierschützer in Person des Martin Balluch und seines schlagkräftigen und mobilisierungsfreudigen Vereins gegen Tierfabriken (VGT) haben eine Unterschriftensammlung zur Einleitung einer Volksabstimmung gestartet. Bis zum 4. Februar muss man dazu mindestens 12.000 Unterschriften burgenländischer Wahlberechtigter gesammelt haben.
Die Tierschützer und mit ihnen die Grünen kritisieren, dass Jagden in den neun burgenländischen Gattern wieder erlaubt werden. Das Gesetz aus dem Jahr 2017 hatte diese nämlich mit einer Auslaufregelung bis 2023 überhaupt verboten. Das werde jetzt zurückgenommen.
Bewegungsjagd
Besonders empört die Tierschützer, dass selbst sogenannte Bewegungsjagden – Riegel-, Drück- und Treibjagden – erlaubt blieben. Das aber sei unzutreffend, meint der zuständige SPÖ-Landesrat Leonhard Schneemann. Man habe das "Verbot von Bewegungsjageden in den Gattern in der beschlossenen Novelle des Jagdgesetzes bereits klar verankert".
Ein Fall für Feinspitze juristischer Hermeneutik. Denn es gibt ja Ausnahmen. In Paragraf 10 heißt es nämlich unter Ziffer 5: "Es dürfen jährlich ausschließlich von 1. Oktober bis 31. Jänner, maximal an fünf Tagen und nach Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde auf Basis eines vom Bewilligungswerbers im Antrag vorzulegenden Jagdkonzeptes Jagden auf bewegtes Wild in umfriedeten Eigenjagdgebieten abgehalten werden."
Bewilligt werde aber nur, was sich an den im § 1/Z 1-5 formulierten Zielen orientiert, was jene dann beamteten Bezirksjägermeister, die das zu überwachen und gegebenenfalls zu bestrafen haben werden, vor nicht minder knifflige hermeneutische Herausforderungen stellen wird.
Unterschriftenjagd
Der VGT hat dieser Tage verlauten lassen, es seien bereits mehr als 8.000 Unterschriften beim Land Burgenland abgegeben. Also wären bis 4. Februar nur noch 4.000 nötig.
Im Land zählte man bis Mittwoch 4.358, wies aber darauf hin, dass der VGT sich für Donnerstag angesagt habe. Die Unterschriften würden jedenfalls genau geprüft. Gerade das Burgenland sei, was Wahlzettelausfüllungen von gleicher Hand betrifft, ein leider gebranntes Kind. (Wolfgang Weisgram, 13. 1. 2021)