Seit 2013 liegt Max Schrems mit Facebook im Clinch.

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Die irische Datenschutzbehörde (DPC) will einen 7,5 Jahre andauernden Streit über den Datentransfer von Facebook zwischen der EU und den USA nun offenbar zügig beenden. Die Behörde habe sich verpflichtet eine Entscheidung über die Datenflüsse von Facebook zwischen der EU und den USA außergerichtlich zu treffen, teilte noyb, die Organisation des Datenschutzaktivisten Max Schrems am Mittwoch mit. Geschehen sei dies jedoch erst, nachdem Schrems die Behörde geklagt habe.

"Die DPC war sich vor Gericht und in einem aktuellen Entscheidungsentwurf mit uns weitgehend einig, dass Facebook keine Daten in die USA übermitteln darf", erklärte Schrems. Kritik äußerte er an der Verzögerung des Verfahrens durch die DPC: "Insgesamt war der Fall nun schon vor sieben Gerichten, noch bevor jeder Entscheidung." Er erwarte sich, dass die Verfahrenskosten von der DPC zu tragen seien, so Schrems. Widerstand des Onlineriesen Facebook sei zu erwarten, so der Datenschutzaktivist. "Mehrere Gerichte haben nun entschieden, dass das DPC dieser Beschwerde nachgehen muss. Nichtsdestotrotz wird Facebook wahrscheinlich noch die Zeit vor Gericht nutzen um eine dramaturgische Einlage zu bieten."

Verfahren läuft seit 2013

Schrems hatte 2013 wegen der Enthüllungen von Edward Snowden über die Zusammenarbeit von Facebook mit den US-Sicherheitsbehörden eine Beschwerde gegen Facebook eingereicht, um die Weitergabe seiner persönlichen Daten durch Facebook an die USA zu verhindern. Nach einer ersten Vorlage an den EuGH im Jahr 2015, die zur Ungültigkeit des "Safe Harbor" führte, reichte die irische Datenschutzbehörde, die die europäischen Aktivitäten von Facebook beaufsichtigt, eine weitere Klage gegen Schrems und Facebook ein, um die Auslegung des EU-Rechts zu "klären" und pausierte das ursprüngliche Beschwerdeverfahren auf unbestimmte Zeit.

Woraufhin Schrems und Facebook zwei Klagen ("Judicial Review") gegen die DPC einbrachten. Während Facebook im Dezember argumentierte, dass das "own voltion"-Verfahren nicht weitergeführt werden sollte, habe Schrems argumentiert, dass sein Beschwerdeverfahren unabhängig vom "own voltion"-Verfahren beendet werden sollte, so noyb. Einen Tag vor der Anhörung der zweiten Klage von Schrems, sagte die irische Behörde nun doch zu, das Beschwerdeverfahren des Datenschutzaktivisten zügig abzuschließen.

Als Teil des Vergleichs werde Max Schrems auch im zweiten Verfahren angehört und erhalte Zugang zu allen von Facebook eingereichten Unterlagen, sollte das Gericht die zweite Untersuchung zulassen. Außerdem habe man sich geeinigt, dass der Fall nach der DSGVO und nicht nach dem irischen Datenschutzgesetz, das vor 2018 galt, behandelt werde. Die DPC könne das Urteil des Obersten Gerichts in Irland (High Court) zu Facebooks Klage abwarten, bevor sie die ursprüngliche Beschwerde untersuche.

Diese Vereinbarung werde das ursprüngliche Beschwerdeverfahren aus dem Jahr 2013 zu jenem Fall machen, der letztendlich das Schicksal von Facebooks EU-US-Transfers im Zuge der Snowden-Enthüllungen besiegele, so noyb. Unter der DSGVO könne die irische Datenschutzbehörde nämlich Geldstrafen von bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes von Facebook und Datenverarbeitungsverbote verhängen. (APA, 14.1.2021)