Vor allem in der Baubranche kam es zu vielen Anzeigen.

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Wien – Tausende Unternehmen in Österreich haben im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit beansprucht, doch nicht alle haben sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Im Rahmen von 6.670 durchgeführten Kontrollen zur Einhaltung der Kurzarbeit kam es zwischen April und Ende Oktober zu 660 Anzeigen wegen diverser Delikte gemäß dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie dem Arbeitszeitgesetz. Das geht aus einer aktuellen Anfragebeantwortung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hervor.

Rund zwei Drittel der Anzeigen wurden in der Baubranche verhängt, an zweiter Stelle lag der Transportsektor mit rund 100 und an dritter Stelle die Gastronomie mit 50 Anzeigen. Laut Blümel lag der Schwerpunkt der Kontrollen bei jenen Branchen, die während des Lockdowns weitgehend ungehindert weiterarbeiten konnten. Die Anzeigen seien daher vermehrt in diesen Sparten feststellbar.

500 bis 5.000 Euro Strafe

Die Verstöße werden laut Finanzminister mit Strafen von 500 bis zu – im Wiederholungsfall – 5.000 Euro je Dienstnehmer geahndet. Sind mehr als zehn Dienstnehmer betroffen, können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Wie hoch die Gesamtsumme der Strafen ist, konnte Blümel aufgrund unterschiedlicher Verfahrensstadien nicht beantworten.

Eine Strafverschärfung für Unternehmer, die Kurzarbeit in Anspruch genommen haben und wegen Schwarzarbeit angezeigt wurden, sei nicht vorgesehen, heißt es in der Beantwortung. Der Umstand, dass Betriebe die Covid-Hilfe ungerechtfertigt beansprucht haben, könne bei der Strafbemessung vor Gericht allerdings berücksichtigt werden. Künftig soll es jedenfalls zu weiteren Schwerpunktaktionen kommen. (lauf, 14.1.2021)