Wien – Die Vergabe von Inseraten des Bundeskanzleramts erfolge "ausnahmslos nach den anerkannten objektiven Kriterien Reichweite und Auflage". Das hielt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos wie berichtet fest. Zu dieser Aussage und der Antwort, dass die Abteilung I/4 – Informationsinitiativen, Mediaplanung und -budget für die Berechnungen sowie die Erstellung eines Mediaplans zuständig sei, brachte Neos-Mediensprecherin Henrike Brandstötter* eine Folgeanfrage ein.

Abteilung zu Mediaplanung

Darin wollen die Neos unter anderem wissen, seit wann es diese Abteilung I/4 gibt, welche Aufgaben sie hat, wie viele Personen für diese Abteilung tätig sind, wer sie leitet, welche fachliche Expertise die Mitarbeiter im Bereich Mediaplanung haben und wie sich die Arbeits– und Aufgabenteilung zwischen der Abteilung I/4 und der/den externen Agenturen gestaltet und auch, ob und welche Planungssoftware für die Mediaplanung verwendet wird.

Außerdem wollen die Neos Antworten auf Fragen, nach welchen Kriterien die Druckauflage berechnet werden oder ob bei der Kampagnenplanung das Leserverhalten während der berücksichtigt werde. (red, 14.1.2021)