Der Samsung-Erbe muss erneut in Haft.

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In einem wiederaufgelegten Korruptionsprozess ist der Erbe des Samsung-Firmenimperiums, Lee Jae-yong, erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Wegen der Bestechung eines Mitarbeiters der ehemaligen Präsidentin Park Geun-hye wurde er zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Richter des Seouler Obersten Gerichts befanden den Samsung-Erben der Bestechung, Unterschlagung und Verheimlichung von kriminellen Erträgen im Wert von etwa 8,6 Milliarden Won (6,4 Millionen Euro) für schuldig.

Der 52-Jährige war in dem Fall bereits 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, kam jedoch nach einem Jahr frei. 2019 hatte der Oberste Gerichtshof eine Überprüfung angeordnet.

Ungünstiger Zeitpunkt

Für Samsung Electronics kommt die Haftstrafe, die sich wegen der bereits abgesessenen Zeit auf eineinhalb Jahre reduziert, zur Unzeit. Der Technologiekonzern, der neben Speicherchips und Smartphones auch Haushaltsgeräte herstellt, kämpft um seine Position als Smartphone-Branchenführer und will von Lieferengpässen auf dem Chipmarkt profitieren.

Lees Vater und Firmenpatriarch Lee Kun-hee ist im Oktober gestorben. Durch die Haftstrafe wird es dem einzigen Sohn nicht möglich sein, weiterhin das Geschäft der Samsung-Gruppe zu kontrollieren und Einfluss auf die anstehende Restrukturierung des komplizierten Firmengerüsts aus mehr als 60 Tochtergesellschaften zu nehmen. Hinzu kommen Nachfolgedebatten rund um die Machtübergabe an Lee Jae-yongs Kinder. Zudem musste Samsung-Electronics-Chairman Lee Sang-hoon wegen der Behinderung der Arbeit von Gewerkschaften ins Gefängnis.

Untersuchungsausschuss

Um Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen, hatte Lee Jae-yong auch einen unabhängigen Prüfungsausschuss eingesetzt. Allerdings habe dieser bisher noch nicht seine volle Wirkung entfaltet, urteilten die Richter. Die Samsung-Aktien fielen am Montag um 3,4 Prozent und damit so stark wie zuletzt vor fünf Monaten. (APA, 18.1.2021)