Dem Intendantenpaar der Festspiele Reichenau, Peter und Renate Loidolt, werden vom Rechnungshof undurchsichtige Geschäftsgebaren vorgeworfen.

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Der Bundesrechnungshof (RH) hat die Festspiele Reichenau ins Visier genommen. Der Kurier zitierte aus einem Rohbericht, demzufolge das Land Niederösterreich nicht nur Förderungen zurückfordern, sondern auch nicht mehr fördern soll. Im Landhaus in St. Pölten hieß es dazu auf Anfrage, dass bereits eine Stellungnahme abgegeben worden sei. Jetzt warte man auf den RH-Endbericht.

Die Förderung der Festspiele durch das Land werde "äußerst kritisch unter die Lupe genommen", schrieb der Kurier. Im Visier stehe vor allem die Firmenkonstruktion des Intendanten. Insbesondere, "dass alles bei einer Familie zusammenläuft". Die Tageszeitung: "So ist Peter Loidolt, der Gründer der Festspiele, Obmann des Kulturvereins. Er ist auch Intendant der Festspiele, seine Frau die Geschäftsführerin." Zudem seien zwei weitere Unternehmen gegründet worden, an deren Spitze ebenfalls das Ehepaar und dessen Tochter stünden. In diese Betriebe seien "Leistungen der Festspiele wie die Produktion der Bühnenstücke, das Engagement der Künstler oder die Marketingaktionen ausgelagert" worden. Vom Land seien die Festspiele etwa 2017 mit 462.000 Euro gefördert worden.

Eingeschränkte Kontrollmöglichkeit

Die Beurteilung des Rechnungshofes dazu: "Insbesondere kritisierte der RH in diesem Förderfall die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit, weil die Festspiele Reichenau GmbH zentrale Teile ihrer Leistungserbringung einem weiteren Unternehmen übertrug und damit die Transparenz der Mittelverwendung eingeschränkt war." Und: "Außerdem wies der RH kritisch darauf hin, dass Interessenskonflikte nach wie vor nicht ausgeschlossen waren, weil in der Festspiele Reichenau GmbH und den zwei weiteren in Geschäftsbeziehung stehenden Unternehmen nahezu ausschließlich Personen Organfunktionen ausübten, die in einem engen familiären Verwandtschaftsverhältnis zueinanderstanden." Diesbezüglich hätten die Prüfer gerne mehr Vor-Ort-Kontrollen des Landes gesehen.

Das alles mündet dem Kurier zufolge in einer brisanten Empfehlung: "Das Land NÖ sollte von einer weiteren Förderung an die Festspiele Reichenau GmbH absehen, weil die festgestellten Abläufe und Vertragsbeziehungen zwischen der Festspiele Reichenau GmbH und zwei weiteren Unternehmen sowie die Verwendung der Fördermittel durch die geförderte Festspiele Reichenau GmbH als vergaberechtswidrig, intransparent und unwirtschaftlich zu beurteilen waren sowie Interessenskonflikte aufgrund naher Verwandtschaftsverhältnisse in der festgestellten Unternehmenskonstruktion bislang ungelöst geblieben waren." Die zuletzt gewährte Förderung von 462.000 Euro solle das Land "so weit rückwirkend wie möglich zurückzufordern", weil das Vergaberecht nicht eingehalten worden wäre. (APA, 19. 2. 2021)