Firmenchef Berndt Querfeld sagt, er wolle zahlen, aber angesichts der Pandemie weniger als vertraglich fixiert.

Foto: Hendrich

Ein Wiener Kaffeehausbetreiber, der gegen zwei Stiftungen kämpft. Es geht dabei aber nicht nur um viel Geld, sondern um die Lösung juristischer Fragen weit über den Einzelfall hinaus.

Das ist die Kurzbeschreibung des Rechtsstreits, den die Wiener Cafetiersfamilie Querfeld derzeit wegen Mietrückständen für zwei ihrer Lokale gegen die Gebäudeeigentümer führt. Die Wlaschek-Stiftung hat bei Gericht eine Räumungsklage für das Café Landtmann am Ring eingereicht. Damit verbunden ist ein Zahlungsbegehren über 235.000 Euro wegen ausstehender Mieten für April bis November. Beim Café Mozart geht es um 90.000 Euro. Hier verlangt der Vermieter, die Alta-Vista-Stiftung, nur die Nachzahlung.

Der Streit dreht sich um die Frage, wie viel Miete Unternehmer, die von Lockdowns und behördlichen Einschränkungen betroffen sind, zahlen müssen? Eine Regelung für die Pandemie gibt es nicht, weshalb auf die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zurückgegriffen werden muss.

Da sieht es auf den ersten Blick so aus, als hätte Kaffeehauseigentümer Berndt Querfeld die besseren Karten. Beim Bezirksgericht Meidling sind zwei inzwischen rechtskräftige Urteile ergangen, wonach wegen des Lockdowns geschlossene Betriebe keine Miete zahlen müssen. In den konkreten Fällen ging es um einen Friseurladen und ein Textilunternehmen. Als Basis der Entscheidungen diente Paragraf 1104 ABGB. Dort heißt es: Ist ein Mietobjekt wegen "außerordentlicher Zufälle", also etwa durch "Feuer, Krieg oder Seuche", nicht zu gebrauchen, so muss keine Miete gezahlt werden. Bei teilweiser Einschränkung gibt es eine anteilige Reduktion.

Welcher Lockdown?

Doch die Causa "Mieten in der Pandemie" ist damit juristisch alles andere als geklärt. Zunächst sind Kaffeehäuser zwar im Lockdown, aber nicht vollständig gesperrt: Das Take-away-Geschäft ist erlaubt und wird vor dem Landtmann auch betrieben. Bei manchen Lokalen boomt das Zustellbusiness richtig. So ist das dann auch eine Argumentation im Fall der Landtmann-Kläger: Hier könne von einer kompletten Schließung keine Rede sei.

Unter Juristen wird auch die Rolle des Umsatzersatzes diskutiert, bis zu 800.000 Euro für den Gastro-Lockdown im November und Dezember. Im ersten Lockdown, auf den sich die bisher ergangenen Urteile beziehen, gab es diesen Ersatz noch nicht. Ändert sich was in puncto Miete, wenn Ausfälle des Lokals so großzügig ersetzt werden?

Solche Fragen werden Gerichte nun klären müssen. Umso mehr, als die beiden vor dem Bezirksgericht entschiedenen Fälle nicht in höhere Instanzen gegangen sind. Eine verbindliche Judikatur liegt somit nicht vor. Die Zahl der Streitereien wegen Lokalmieten nehme zu, heißt es anekdotisch bei den Wiener Bezirksgerichten. 2020 hat man offenbar noch abgewartet, damit sei Schluss.

Wer hat sich verweigert?

Berndt Querfeld sagt, man habe die Vermieter im Falle aller zehn Kaffeehäuser und Restaurants, die von der Familie betrieben werden, kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Im Regelfall habe man sich auf eine niedrigere Miete geeinigt, nur die Wlaschek- und Alta-Vista-Stiftung verweigerten alle Gespräche.

Der Staat trage einen Teil der Krisenkosten, auch Unternehmer wie er steuerten etwas bei, sagt Querfeld, "wieso sollen die Stiftungen ungeschoren rauskommen?". Bei der Alta-Vista-Stiftung widerspricht man der Darstellung: Im Gegenteil, man habe ein Angebot für einen reduzierten Mietzins gemacht und war für Gespräche bereit. Bei der Wlaschek-Stiftung war niemand erreichbar. (András Szigetvari, 20.1.2021)