Zwei Meter? Laut Verordnungsentwurf sitzen diese beiden Frauen zu nah beieinander – so sie nicht zusammenwohnen.

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Wien – Laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums ist es nur ein Entwurf der Verordnung für den verschärften Lockdown, der ab kommendem Montag, dem 25. Jänner, gilt. Sollte er aber ohne Änderungen in die dritte Covid-19-Notmaßnahmen-Verordnung einfließen, werden Sinn machende Treffen mit haushaltsfremden Personen im öffentlichen Raum unmöglich – zumindest auf dem Papier.

Es sei denn, man nehme dann in Kauf, "sich über einen Abstand von zwei Metern anzuschreien", sagt der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk.

Weit weg voneinander auf Straßen, Plätzen und in Parks

Konkret sieht der dem STANDARD vorliegende Entwurf in Paragraf 2 einen "Abstand von mindestens zwei Metern" zwischen zwei Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel vor, die nicht zusammenwohnen. Das gilt auf Straßen, Wegen, Plätzen ebenso wie zum Beispiel in Parks.

An öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen wiederum, also etwa im Supermarkt, muss laut dem Entwurf künftig zusätzlich ein "eng anliegender mechanischer Mund-Nasen-Schutz" getragen werden, etwa eine FFP2-Maske. Auf Treffen in Privaträumen beziehen sich sämtliche derartige Regelungen nicht.

In Praxis nicht überprüfbar

Bis dato definiert ein ein Meter langer Babyelefant die ansteckungssichere Distanz zwischen zwei einander haushaltsfremden Personen: ein Abstand, der Gespräche noch ermöglicht. Durch eine Verdoppelung auf zwei Meter werde "unausgesprochen vermittelt, dass Verabredungen mit Personen aus anderen Haushalten nicht zulässig sind", vermutet Funk.

Auf ein absolutes Treffverbot habe man wahrscheinlich deshalb verzichtet, "weil es in der Praxis nicht überprüfbar wäre", meint er. Zu unterscheiden, ob ein Treffen zufällig ist oder vereinbart wurde, wäre für die Exekutive unmöglich.

Ihr würde künftig auch die Kontrolle der Zwei-Meter-Verordnung obliegen. Wie sie dieser Aufgabe im Alltag nachkommen sollte, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen. (Irene Brickner, 21.1.2021)