Das Volk wird nun zu entscheiden haben, ob im Gatter weiterhin zum Halali geblasen werden darf.

APA/Bernd Thissen

Das im Dezember beschlossene burgenländische Jagdgesetz wird auf den Prüfstein einer Volksabstimmung gelegt. Das steht seit Freitag fest. Am Donnerstag hat der Verein gegen Tierfabriken (VGT) knapp 15.000 Unterschriften zur Einleitung eines Referendums vorgelegt. Die erste Prüfung der Unterschriften verlief positiv. Notwendig wären 12.000 gewesen.

VGT-Chef Martin Balluch freut es. "Noch nie hat es in der österreichischen Geschichte eine Volksabstimmung auf Landesebene 'von unten' gegeben." Bis zum 4. Februar hat der VGT auch noch Zeit, weitere Unterschriften zu sammeln. Und auch die zählen dann schon zum Endergebnis.

Gatterjagd

Bis zum 4. März muss nun die Landesregierung die Abhaltung einer Volksabstimmung anordnen, danach beginnt ein Fristenlauf, der sich an dem bei Landtagswahlen orientiert. Bis zum Sommer wird jedenfalls abgestimmt werden müssen.

Auslöser des tierschützerischen Unmuts war die Aufhebung des Gatterjagdverbots, das 2017 gesetzlich festgelegt wurde. In einem Aufwaschen hat der burgenländische Gesetzgeber aber auch den Jagdverband de facto aufgelöst.

Jagdverband

Der Gegner meines Gegners ist mein Gegner: Die absolute rote Mehrheit hat es geschafft, die unwahrscheinlichsten Koalitionen zu schmieden. Denn auch der Jagdverband hatte schon Unterschriften gegen das Gesetz gesammelt. Insgesamt 7.000 sind zusammengekommen.

Kampagnisieren, sagt Landesjägermeister Roman Leitner, wird der Verband zwar nicht für die Volksabstimmung. Er erwartet ("Mein Bauch sagt mir") freilich, dass die Mehrheit der Burgenländer gegen die Novelle aus dem Dezember stimmen werden.

Damit würde weiterhin das Gesetz von 2017 gelten. Das wurde ausgehandelt von der SP-Landesrätin Verena Dunst, die nun als Landtagspräsidentin die Aufsicht übers parlamentarische Prozedere hat. Dieses Gesetz sah – und sieht vielleicht weiterhin – nicht nur einen Jagdverband vor. Sondern auch, dass die Jagdgatter bis 2023 ausgedient haben werden. (Wolfgang Weisgram, 22.1.2021)