Während der Pandemie müssen viele Entscheidungen auf der Basis von Annahmen getroffen werden. Dabei ist es nachvollziehbar, dass sich Öffnungsdaten immer und immer wieder verschieben, weil das Ziel nicht erreicht wurde. Weniger menschlich ist es, wenn in dieser todernsten Situation Fehler aus Oberflächlichkeit oder Unzuständigkeit gemacht werden. Anders kann ich es nicht erklären, dass Arbeitsmediziner im Impfplan Wiens schlicht und einfach vergessen wurden. Während in der Bundeshauptstadt zuletzt 11.000 Ärztinnen, Ärzte, Ordinations- und Pflegepersonal bis hin zu Hebammen geimpft wurden, blieben Arbeitsmediziner ohne eigene Ordination unberücksichtigt.

Dabei handelt es sich um genau jenes Personal, das in der Impfstrategie des Bundes bei der Verimpfung in den Betrieben eine tragende Rolle einnehmen soll. So kam es, dass eine Kollegin bei einem Kunden Covid impfen musste, ohne selbst schon geimpft zu sein! Auf Nachfrage werden die zahlreichen verantwortlichen Instanzen nicht müde, mit dem Fingern auf den jeweils nächsten Partner zu zeigen. Für derartige Fehler fehlt mir das Verständnis.

Arbeitnehmerschutz und Gesundheitsprävention sind auch in der Telearbeit – im Homeoffice wie beim Mobile Working – von grundlegender Bedeutung.
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Auf der Wartebank

Es sitzen aber auch andere Akteure auf der Wartebank. Zum Beispiel jene, die auf das Homeoffice-Gesetz warten. Dieses ist aus Sicht des betrieblichen Gesundheitsmanagements von zentraler Bedeutung. Betriebliches Gesundheitsmanagement verfolgt gemeinsam mit den Unternehmen und deren Mitarbeitern das Ziel, Arbeit gesund und fördernd zu gestalten. Wer gerne arbeitet, lebt gesünder, ist weniger im Krankenstand und ist produktiver. Dafür braucht es aber Regeln.

Dieses Prinzip gilt überall. Arbeitnehmerschutz und Gesundheitsprävention sind auch in der Telearbeit – im Homeoffice wie beim Mobile Working – von grundlegender Bedeutung. Präventive Burnout-Maßnahmen, Evaluierungen psychischer Belastungen und ergonomisch überprüfte Telearbeitsplätze sind heute ebenso wichtig wie Stahlkappen in Arbeitsschuhen und Helme auf Baustellen. Es ist verständlich, dass große Dienstleister beginnen, über die Sinnhaftigkeit von Betriebsambulanzen oder Arbeitsplatzbegehungen nachzudenken. Schließlich werde ein Gutteil der Arbeit ohnehin außerhalb der Betriebsstätte geleistet.

Regelwerk für New Work

Wer der Ansicht ist, Arbeitnehmerschutz und Fürsorgepflicht seien überkommene Merkmale von "old economy", hat noch einen gesunden Rücken, keine Probleme mit der Sehschärfe und keine frühmorgendlichen Panikattacken, ob die Arbeitsleistung des kommenden Tages bei zwei Kindern im Homeschooling erledigt werden kann. Diese Perspektiven ändern sich aber im Laufe des Arbeitslebens. Daher müssen auch in der Ära des New Work Regeln des Arbeitnehmerschutzes und der Gesundheitsprävention formuliert werden.

  • Arbeitsplatzevaluierungen müssen an die Erfordernisse des Homeoffice angepasst werden. Dabei wird regelmäßig die Sicherheit eines Arbeitsplatzes bewertet, kontrolliert und dokumentiert. Dafür sind bislang der Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Experten oder Expertinnen an den Betriebsstätten verantwortlich.
  • Es bedarf präziser Festlegung, wie die technischen Voraussetzungen eines professionellen Homeoffice-Arbeitsplatzes auszusehen haben. Dazu gehören ergonomisch geprüfte Arbeitsmöbel sowie Vergünstigungen bei deren Beschaffung.
  • Mitarbeitern im Homeoffice müssen verpflichtende Angebote gemacht werden, damit Experten ihre Arbeitssituation persönlich oder über digitale Kanäle begutachten – selbstverständlich immer mit Zustimmung der Dienstnehmer.
  • Es braucht Regelungen, wann Arbeitnehmer verpflichtend erreichbar sein müssen.
  • Es braucht im Rahmen der Präventivzeiten verpflichtende Beratung in der Verhaltensergonomie, um einen Wechsel bei den Tätigkeiten und regelmäßige Bewegungspausen einzuplanen. Viele Mitarbeiter machen seit dem zweiten Lockdown viel weniger Bewegung als am stationären Arbeitsplatz. (Gerhard Klicka, 25.1.2021)