Die Oppositionsparten stellen einen Antrag auf Herabstufung der Geheimhaltung des Videos im Ibiza-Untersuchungsausschuss.

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Wien – Neos und SPÖ werden in der U-Ausschuss-Sitzung am Dienstag die Herabstufung der Geheimhaltung des Ibiza-Videos beantragen. Dass dieses vom Justizministerium in der höchsten Sicherheitsstufe 4 geliefert wurde, wollen die beiden Oppositionsparteien nicht hinnehmen, wie sie gegenüber der APA erklärten.

Denn Stufe 4 bedeutet; "dass wir die Videopassagen nur in geheimer Sitzung behandeln dürfen, und nicht einmal die Abgeordneten einer Fraktion untereinander über den Inhalt sprechen dürfen", kritisierte die Fraktionsführerin der Neos, Stephanie Krisper, abermals. Für Krisper wäre die Stufe 1 bzw. für den Schutz von Informationen betreffend den höchstpersönlichen Bereich Stufe 2 "absolut ausreichend".

Keine Rechtsmittel

Ähnlich sah das SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer, für den die Einstufung in der höchsten Geheimhaltungsstufe einer Schwärzung gleichkomme: "Nur eine Handvoll Personen kann das Video und die Transkripte ansehen, und die müssen darüber schweigen". Daher sei es "so gut wie unmöglich", im Untersuchungsausschuss Informationen der Stufe 4 zu verarbeiten.

Über den Antrag entscheiden wird der Ausschussvorsitzende, ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Gegen dessen Entscheidung steht den Abgeordneten dann laut Neos und SPÖ aber kein Rechtsmittel zur Verfügung. Lediglich die liefernde Stelle, in diesem Fall das Justizministerium, könne nach einer etwaigen Herabstufung diese beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen.

Befangenheit Sobotkas

Damit sei man wieder einmal völlig vom "Gutdünken" Sobotkas abhängig, so Krisper. Sage dieser genauso Nein zur Herabstufung des Videos wie bisher immer zur "Frage nach seiner eigenen mittlerweile offenkundigen Befangenheit", wovon auszugehen sei, dann "sind uns auch hier die Hände gebunden", erklärt Krisper, was "höchstproblematisch" sei.

Die Neos-Fraktionsführerin regte rasch eine gesetzliche Änderungen an: "Denn dieser U-Ausschuss hat bereits mehrfach gezeigt, dass die Verfahrensordnung einfach nicht auf einen Vorsitzenden Sobotka ausgelegt ist." (APA, 25.1.2021)