Der Kostenersatz für Strom, Internet oder Heizung ist bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei.

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Ganz so kuschelig geht es bei Heimarbeit nicht immer zu.

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Für Mehrkosten im Homeoffice gibt es nun gleich zwei steuerliche Vorteile, für die Finanzminister Blümel 150 Millionen Euro springen lässt. Das gilt vor allem für Handy- und Internetkosten, wenn der Arbeitgeber die Kosten dafür übernimmt. Auch die Pendlerpauschale kann trotz Heimarbeit bezogen werden. Und: Der Versicherungsschutz bei Unfällen ist nun dauerhaft gegeben. An der Freiwilligkeit von Homeoffice wird nicht gerüttelt.

Zuletzt wurde nur noch um die steuerliche Anerkennung von Zuwendungen gerungen, nachdem arbeits- und sozialrechtliche Fragen vor Weihnachten von den Sozialpartnern großteils gelöst worden waren.

Goodies für Arbeitnehmer

Zum Schluss lag es nur noch am Finanzministerium: Nachdem sich die Sozialpartner schon vor Weihnachten auf ein Homeoffice-Modell geeinigt hatten, brüteten die Experten von Minister Gernot Blümel (ÖVP) über den steuerrechtlichen Details und den budgetären Auswirkungen. Eines vorweg: Die jetzt vereinbarte Regelung ist für den Staatshaushalt verkraftbar. 150 Millionen Euro wird die steuerliche Besserstellung von Heimarbeit laut Blümel im Jahr kosten.

Der Kernpunkt der Regelung: Der Kostenersatz des Arbeitgebers an die Beschäftigten für Strom, Internet oder Heizung ist bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei. Verpflichtend sind aber nur Zuschüsse für digitale Angelegenheiten, also Handy oder WLAN, wenn diese privat angeschafft wurden oder werden. "Die neuen Regeln stellen klar, dass digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN vom Arbeitgeber bereitgestellt werden oder ein Kostenersatz gezahlt werden muss", erklärte ÖGB-Chef Wolfgang Katzian.

Die Arbeitgeber teilen die Aussage grundsätzlich, relativieren aber etwas. Es sei von einer "angemessenen Abgeltung" die Rede, erläutert Wirtschaftskammer-Experte Rolf Gleißner im Gespräch mit dem STANDARD. Diese Formulierung verschaffe die notwendige Flexibilität. Wenn beispielsweise Mitarbeiter nur punktuell von zu Hause arbeiten, sei das anders zu bewerten wie überwiegendes Homeoffice. Gleißner meint zudem, dass hohe Überzahlungen ein Grund sein können, dass es zu keiner Kompensation für WLAN- oder Handy-Ausgaben kommt.

Liegt der Kostenersatz für Digitales unter 300 Euro, kann der Arbeitgeber auch einen Ausgleich für höhere Strom- oder Heizkosten leisten. Auch derartiger Ersatz bleibe bis 300 Euro steuerfrei, erklärt der Arbeiterkammer-Experte Dominik Bernhofer. Zeigt sich der Arbeitgeber knausrig, kann die Differenz zum genannten Betrag steuerlich abgesetzt werden. Das mindert die Bemessungsgrundlage, auf der die Steuerpflicht basiert.

Der neue Arbeitsminister Kocher kann kurz nach Amtsantritt mit einer Einigung beim Homeoffice aufwarten.
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Zuckerl für Bürosessel

Zudem können Anschaffungen beispielsweise für einen Bürosessel steuerlich geltend gemacht werden – hier wurden ebenfalls 300 Euro als Obergrenze herangezogen. Allerdings gilt die Begünstigung nur für tatsächliche Homeoffice-Tage. Wenn hybrid gearbeitet wird, reduziert das den Vorteil.

Die neuen Steuervorteile sollen bis 2023 gelten. Anschaffungen des Vorjahres können freilich ebenfalls abgesetzt werden, allerdings gelten dann die 300 Euro für 2020 und 2021.

Schutz bleibt erhalten

Zwei Fragen wurden schon vor der Einigung auf eine Homeoffice-Regelung gelöst, allerdings nur befristet: Schon seit dem Vorjahr werden der Versicherungsschutz bei Unfällen im Homeoffice und die Pendlerpauschale gewährt, allerdings befristet bis Ende März. Die Versicherung gilt nun dauerhaft. Sie gilt nicht nur für Unfälle in der Wohnung, sondern beispielsweise auch auf dem Weg zum Arbeitsplatz, zum Arzt oder wenn man Kinder in den Kindergarten oder in die Schule bringt und ins Homeoffice zurückgeht. Nicht erfasst ist beispielsweise der Weg zum Supermarkt oder zum Restaurant (wenn es wieder öffnet).

Trotz der neuen steuerlichen Begünstigung hat man im Homeoffice auch Anspruch auf die Pendlerpauschale, also obwohl keine Wegstrecke zum Arbeitsplatz zurückgelegt wird. Das entspricht der befristeten Lösung. Allerdings können der Homeoffice-Zuschuss und die Pendlerpauschale nicht für denselben Tag berücksichtigt werden. Die Pauschale sinkt, wenn man weniger als elf Tage im Monate am regulären Arbeitsplatz Dienst verrichtet, um ein Drittel. Sind es weniger als acht Tage, werden zwei Drittel abgezogen.

Kein Zwang

Homeoffice bleibt freiwillig. Zuletzt ist diskutiert worden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verpflichtend die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten sollten, wenn das möglich ist. ¬Davon hat die Regierung Abstand genommen. "Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt. Homeoffice bleibt weiterhin freiwillig", sagte Arbeitsminister Martin Kocher im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, hieß es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein. Erforderlich ist eine Änderung im Arbeitsverfassungsrecht. "Ich glaube, dass die Einigungen für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einen Vorteil bringt", meinte der neue Minister. Die Möglichkeit des Homeoffice könne "je nach Branche, je nach Erfordernis" ausgestaltet werden. "Es gibt die Möglichkeit, das nur wenige Stunden in der Woche bis eben auch sehr umfangreich zu nutzen", sagte Kocher. Auch betonte er, dass Arbeitsinspektorate keinen Zutritt in die Wohnungen der Arbeitnehmer haben werden. Die Arbeitszeit werde genauso wie im Büro berechnet werden.

Mehr Rechtssicherheit angepeilt

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sagte, es gehe auch darum, in Zeiten der Pandemie Rechtssicherheit zu schaffen – sowie einen Anreiz, möglichst die Kontakte zu reduzieren und die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen. Im Jahr 2023 soll dann eine Evaluierung erfolgen, die Regelung soll ja über die Pandemie hinaus bestehen bleiben.Auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) verwies auf die Bedeutung der Maßnahme für die Eindämmung der Pandemie. Man wisse, dass gerade im Frühling die Beanspruchung des Homeoffice eine "erfreulich starke" gewesen sei. Jetzt liege die Inanspruchnahme aber doch deutlich niedriger. Mehr Homeoffice bedeute weniger Bewegung und damit weniger Ansteckungsrisiko. Sein Appell laute daher, die Möglichkeit des Homeoffice stärker zu nützen. (Andreas Schnauder, 27.1.2021)