Niemand sollte mehr den Flash Player benutzen.

Grafik: Adobe

Als Adobe im Juli 2017 das kommende Ende des Flash Players verkündete, war das keine große Überraschung mehr. Immerhin war die Nutzung zuvor stark zurückgegangen, Schlagzeilen macht die Software fast nur mehr über schwere Sicherheitslücken. Trotzdem gab man den Webseitenbetreibern mehrere Jahre Zeit, sich auf diese Änderung einzustellen. Mitte Jänner war es dann aber so weit: Adobe stellte den Support für Flash komplett ein, die Browserhersteller hatten das Plugin schon lange zuvor deaktiviert, mittlerweile haben es auch die letzten ganz entfernt.

Warnung

Man könnte also sagen: Es gab dezente Warnzeichen, dass hier auf all jene, die Flash weiternutzen, ein Problem zukommt. Und doch mehren sich nun die Berichte, dass diese Message offenbar selbst bei größeren Organisation nicht so recht angekommen ist. Nach einem kurzfristigen Totalausfall bei einer chinesischen Eisenbahnlinie wird nun der nächste große Vorfall bekannt.

Eigener Browser für die Steuererklärung

Die südafrikanische Steuerbehörde (Sars) hat sich dazu entschlossen, einen eigenen Browser zu veröffentlichen. Der Grund: Die für eine Steuererklärung notwendigen Formulare basieren zum Teil noch immer auf Flash. Und da mittlerweile auch Chrome und Microsoft Edge den Flash Player komplett entfernt haben, greift man nun zu diesem Mittel, um eine Steuererklärung überhaupt noch zu ermöglichen.

Zumindest hat die Behörde bedacht, dass die Flash-Nutzung generell aus einer Sicherheitsperpektive keine sonderlich gute Idee darstellt. Also lässt sich der Sars-Browser tatsächlich nur für diese eine Seite nutzen, das restliche Internet steht also nicht zur Verfügung. Unerfreulich ist die aktuelle Situation insbesondere für die Nutzer von Mac- oder Linux-Systemen, gibt es den Browser doch derzeit nur für Windows.

Schnellschuss

Zudem merkt ein Bericht von "Golem" noch andere problematische Punkte an: So scheint es sich bei dem Browser um eine Abspaltung der Open-Source-Basis von Google Chrome – also Chromium – zu handeln. Damit begeht die Behörde allerdings einen Lizenzverstoß, da die zum Teil zum Einsatz kommende GPL eine Bereitstellung des Quellcodes vorschreibt – was hier bislang nicht passiert ist. (apo, 27.1.2021)